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Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung


Altersrückstellungen in der Krankenversicherung sorgen dafür, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben (Foto: Hanna Monika Cybulko | Photos.com)

Altersrückstellungen in der Krankenversicherung sorgen dafür, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben (Foto: Hanna Monika Cybulko | Photos.com)

Die private Krankenversicherung bildet Altersrückstellungen aus den Beiträgen der Versicherten. Versicherungsunternehmen, die langfristig solide arbeiten, bilden hohe Altersrückstellungen für ihre Versicherten, um die mit zunehmendem Alter steigenden Kosten aus den Rückstellungen abfedern zu können. Hat ein Unternehmen nur sehr geringe Altersrückstellungen für seine Versicherten gebildet, werden – mangels finanzieller Reserven und Zinsen dafür – die Beitragsanpassungen zwangsläufig stärker ausfallen.

Bis 2008: Die alte Regelung

Bis zum 31.12.2008 gilt die Regelung, dass Versicherte beim Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens ihre dort angesparten Altersrückstellungen „verlieren“, weil diese beim bisherigen Versicherer verbleiben – gerade bei einer bereits langjährigen Mitgliedschaft bei einem Versicherer ein erheblicher Nachteil bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung.

Durch die vom Gesetzgeber festgelegte Einführung eines Basistarifes in der privaten Krankenversicherung zum 01.01.2009 können ab diesem Stichtag zumindest Teile der angesammelten Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Hierbei gibt es folgende Unterschiede für die bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversicherten Personen (die so genannten Bestandskunden) und Personen, die ab dem 01.01.2009 erstmalig in die private Krankenversicherung wechseln (die so genannten Neukunden):

1. Mitnahme der Altersrückstellungen für Neukunden

Personen, die ab dem 01.01.2009 Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden, können bei einem späteren Wechsel des Versicherungsunternehmens den Teil ihrer angesparten Altersrückstellung zum neuen Versicherer mitnehmen, den sie angespart hätten, wenn sie im Basistarif versichert gewesen wären.

2. Mitnahme der Altersrückstellungen für Bestandskunden

Personen, die bereits vor dem 01.01.2009 Mitglied bei einem privaten Krankenversicherer waren, können einen Teil ihrer angesammelten Altersrückstellungen nur bei einem Versichererwechsel im 1. Halbjahr 2009 mitnehmen. Auch hier ist die Höhe der übertragbaren Altersrückstellung auf den Teil begrenzt, der bei einer Versicherung im Basistarif angefallen wäre.

Wechselt ein Versicherter im 1. Halbjahr 2009 von seinem bisherigen Vollkostentarif in den Basistarif beim gleichen Krankenversicherer, ist die Übertragung der kompletten Altersrückstellung möglich.

Hingegen ist eine Mitnahme der Rückstellung beim Wechsel in den Basistarif des gleichen Versicherers ab dem 01.07.2009 nur in Ausnahmefällen möglich – so beim Mindestalter 55 Jahre, im Falle von Rente bzw. Ruhegehalt sowie bei Hilfsbedürftigkeit.


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