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Auslandsreisekrankenversicherung


Da der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes des Versicherten in der Regel ruht, schließt die Auslandsreisekrankenversicherung diese Versorgungslücke.

Leistungen aus der GKV werden nur noch bei Reisen in EU-Länder oder bei Reisen in Länder gewährt, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Die Auslandsreisekrankenversicherung sichert einen Auslandsaufenthalt bis zu max. 42 Tagen jährlich ab.


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