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Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung


Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Solidaritätsprinzip im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass die Kosten aller von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen auf die Gesamtheit der Versicherten umgelegt werden.

Solidaritätsprinzip und Umlageverfahren

Das Umlageverfahren ist abhängig vom zahlenmäßigen Verhältnis zwischen den Arbeitnehmern und den Rentnern. Das Problem der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassen liegt also in der Bevölkerungsentwicklung, denn auf immer weniger berufstätige Beitragszahler kommen immer mehr Rentner. Durch diesen Umstand funktioniert auch der Generationenvertrag nicht mehr.

Als Berechnungsgrundlage der Beiträge für gesetzlich Versicherte dienen ausschließlich die Höhe des Einkommens des Versicherten sowie der Beitragssatz seiner Krankenkasse und die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

So berechnet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung.


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