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	<title>VersiGate &#187; FAQ</title>
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	<description>Private Krankenversicherung Vergleich</description>
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		<title>Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 10:42:38 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Kind]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kind kann in der privaten Krankenversicherung ab ca. 80 Euro in einem Grundschutz versichert werden. Ein ausgewogener Versicherungsschutz mit Zweibettzimmer und Chefarzt-Behandlung kann zum Beitrag von 100 Euro bis 150 Euro abgeschlossen werden – die genaue Höhe des Beitrages ist neben den Leistungen auch davon abhängig, ob die private Krankenversicherung für das Kind eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Kind kann in der privaten Krankenversicherung ab ca. 80 Euro in einem Grundschutz versichert werden. Ein ausgewogener Versicherungsschutz mit Zweibettzimmer und Chefarzt-Behandlung kann zum Beitrag von 100 Euro bis 150 Euro abgeschlossen werden – die genaue Höhe des Beitrages ist neben den Leistungen auch davon abhängig, ob die private Krankenversicherung für das Kind eine Selbstbeteiligung enthält oder nicht. Deshalb lohnt sich neben dem Vergleich des Leistungsumfangs auch ein Beitragsvergleich für das Kind – er kostet nur wenig Zeit, durch ihn kann jedoch eine hohe Beitragsersparnis erzielt werden.</p>
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		<title>Was zählt zum anrechenbaren Einkommen für die PKV?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 10:41:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Überprüfung des Einkommens von Arbeitnehmern und Angestellten, ob deren gesetzliche Versicherungspflicht endet und sie sich somit privat versichern können, zählen folgende Einkommensbestandteile zum anrechenbaren regelmäßigen Einkommen: Gehalt, Lohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Pauschalen für Bereitschaftsdienste (im Gesundheitswesen) und Nutzung eines Dienstwagens sowie vermögenswirksame Leistungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Überprüfung des Einkommens von Arbeitnehmern und Angestellten, ob deren gesetzliche Versicherungspflicht endet und sie sich somit privat versichern können, zählen folgende Einkommensbestandteile zum anrechenbaren regelmäßigen Einkommen: Gehalt, Lohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Pauschalen für Bereitschaftsdienste (im Gesundheitswesen) und Nutzung eines Dienstwagens sowie vermögenswirksame Leistungen.</p>
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		<title>Welche Grenze ist für den Wechsel in die private Krankenversicherung maßgeblich?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 10:39:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Grenze]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die einzig relevante Grenze für Arbeitnehmer und Angestellte beim Wechsel in eine private Krankenversicherung ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wird häufig auch Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Um den Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen zu können, müssen Arbeitnehmer und Angestellte mit ihrem Einkommen mindestens während der letzten 3 Jahre über dieser Grenze liegen. Selbständig und freiberuflich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die einzig relevante Grenze für Arbeitnehmer und Angestellte beim Wechsel in eine private Krankenversicherung ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wird häufig auch Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Um den Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen zu können, müssen Arbeitnehmer und Angestellte mit ihrem Einkommen mindestens während der letzten 3 Jahre über dieser Grenze liegen.</p>
<p>Selbständig und freiberuflich Tätige sind an keine Grenze gebunden – sie können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.</p>
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		<title>Ist der Eintritt in die private Krankenversicherung auch bei Psychotherapie möglich?</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:20:45 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Psychotherapie]]></category>

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		<description><![CDATA[Nein. Bei einer laufenden Psychotherapie ist der Eintritt in die private Krankenversicherung nicht möglich. Liegt die Psychotherapie hingegen schon einige Jahre zurück, hängt die Versicherbarkeit davon ab, über welchen Zeitraum diese durchgeführt wurde. Im Antrag auf private Krankenversicherung fragen die meisten Versicherer explizit nach einer Psychotherapie oder psychiatrischen Behandlung in den letzten Jahren. Der abgefragte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nein. Bei einer laufenden Psychotherapie ist der Eintritt in die private Krankenversicherung nicht möglich. Liegt die Psychotherapie hingegen schon einige Jahre zurück, hängt die Versicherbarkeit davon ab, über welchen Zeitraum diese durchgeführt wurde.</p>
<p>Im Antrag auf private Krankenversicherung fragen die meisten Versicherer explizit nach einer Psychotherapie oder psychiatrischen Behandlung in den letzten Jahren. Der abgefragte Zeitraum hierfür variiert – je nach Versicherer &#8211; zwischen 5 und 10 Jahre. Auch bei den wenigen Krankenversicherern, die nicht ausdrücklich nach einer Psychotherapie fragen, ist eine solche unter der Frage nach den ambulanten Behandlungen bzw. ambulanten Beratungen anzugeben.</p>
<blockquote><p><strong>Tipp</strong>: Wenn Sie beispielsweise vor 6 Jahren eine Psychotherapie hatten, sollten Sie eine private Krankenversicherung wählen, deren abgefragter Zeitraum für diesen Bereich auf 5 Jahre begrenzt ist.</p></blockquote>
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		<title>Ist eine private Krankenversicherung auch bei einer chronischen Krankheit möglich?</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:18:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[chronischen Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer chronischen Krankheit ist die Absicherung über eine private Krankenversicherung nur bedingt möglich. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage kann nur eine spezielle Risikovorprüfung beim Versicherer der Wahl oder besser noch über einen unabhängigen Krankenversicherungsmakler – der parallel bei allen in Frage kommenden Versicherern anfragen kann &#8211; ergeben. Die private Krankenversicherung prüft jeweils die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer chronischen Krankheit ist die Absicherung über eine private Krankenversicherung nur bedingt möglich. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage kann nur eine spezielle Risikovorprüfung beim Versicherer der Wahl oder besser noch über einen unabhängigen Krankenversicherungsmakler – der parallel bei allen in Frage kommenden Versicherern anfragen kann &#8211; ergeben.</p>
<p>Die private Krankenversicherung prüft jeweils die Höhe der in der Zukunft wahrscheinlich auftretenden Kosten für die Behandlung der bereits bei Antragstellung bekannten chronischen Krankheit und den daraus resultierenden Folgen.<br />
So können beispielsweise leichtere chronische Erkrankungen wie Allergien und Heuschnupfen, eine Schilddrüsen-Unterfunktion oder eine leichte Fußfehlstellung, die durch eine Einlagen-Versorgung korrigiert wurde, mit einem eher geringen Beitragszuschlag versichert werden.</p>
<blockquote><p><strong>Wichtig</strong>: Eine chronische Krankheit, die erst bekannt wird, nachdem der Vertrag auf private Krankenversicherung rechtskräftig geschlossen wurde, hat keinerlei Auswirkung auf den Beitrag. Gleiches gilt ebenfalls für andere Erkrankungen.</p></blockquote>
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		<title>Bis wann muss man Krankheiten nachmelden?</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:17:23 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach Antragstellung auf private Krankenversicherung müssen Sie alle Krankheiten nachmelden, die bis zum Erhalt der schriftlichen Annahmebestätigung bzw. Versicherungsbestätigung des Versicherers aufgetreten sind. Die Nachmeldepflicht gilt in der privaten Krankenversicherung nicht nur für Krankheiten, die zwischen Antragstellung und Erhalt der Versicherungsbestätigung aufgetreten sind, sondern auch für Beschwerden und Behandlungen sowie ärztliche Konsultationen jeglicher Art.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Antragstellung auf private Krankenversicherung müssen Sie alle Krankheiten nachmelden, die bis zum Erhalt der schriftlichen Annahmebestätigung bzw. Versicherungsbestätigung des Versicherers aufgetreten sind.</p>
<p>Die Nachmeldepflicht gilt in der privaten Krankenversicherung nicht nur für Krankheiten, die zwischen Antragstellung und Erhalt der Versicherungsbestätigung aufgetreten sind, sondern auch für Beschwerden und Behandlungen sowie ärztliche Konsultationen jeglicher Art.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Was geschieht bei Auftreten einer Krankheit nach Versicherungsbeginn?</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:14:54 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vertrag auf private Krankenversicherung ist bindend und kann wegen einer später hinzu kommenden Krankheit – vorausgesetzt, sie war vor Antragstellung noch nicht bekannt – nicht geändert werden bzw. mit Beitragszuschlag belegt werden. Auch wenn eine Krankheit bereits vor Versicherungsbeginn bestand, diese jedoch ausdrücklich nicht bekannt war und demzufolge auch nicht behandelt wurde und auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vertrag auf private Krankenversicherung ist bindend und kann wegen einer später hinzu kommenden Krankheit – vorausgesetzt, sie war vor Antragstellung noch nicht bekannt – nicht geändert werden bzw. mit Beitragszuschlag belegt werden.<br />
<strong><br />
Auch wenn eine Krankheit bereits vor Versicherungsbeginn bestand, diese jedoch ausdrücklich nicht bekannt war </strong>und demzufolge auch nicht behandelt wurde und auch keine Untersuchungen hinsichtlich dieser Erkrankung durchgeführt wurden – dann gewährt die private Krankenversicherung hierfür vollen Versicherungsschutz, wenn die Krankheit erst nach Versicherungsbeginn bekannt wurde.</p>
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		<title>Was ist wichtig bei Beantwortung der Gesundheitsfragen?</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:10:15 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag auf private Krankenversicherung ist äußerst wichtig. Werden hingegen die Gesundheitsfragen vorsätzlich oder fahrlässig unwahr oder unvollständig gemacht, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Ist sich der Antragsteller bei den Angaben zu Diagnosen oder Behandlungszeiträumen nicht sicher, empfiehlt sich dringend eine vorherige Rücksprache mit seinem Arzt. Die unangenehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag auf private Krankenversicherung ist äußerst wichtig. Werden hingegen die Gesundheitsfragen vorsätzlich oder fahrlässig unwahr oder unvollständig gemacht, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Ist sich der Antragsteller bei den Angaben zu Diagnosen oder Behandlungszeiträumen nicht sicher, empfiehlt sich dringend eine vorherige Rücksprache mit seinem Arzt.</p>
<p>Die unangenehmen Folgen der falschen Beantwortung von Gesundheitsfragen reichen von der nachträglichen Erhebung eines Risikozuschlages für die private Krankenversicherung, Tagegeldversicherung und manchmal sogar für die Pflegepflichtversicherung – bis hin zur Kündigung des aktuellen Tarifes und der damit verbundenen Umstufung in den Basistarif für privat Versicherte, der auch nur Basisleistungen beinhaltet – bei einem häufig sogar höheren Beitrag.</p>
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		<title>Welche Folgen hat das Verschweigen einer Krankheit?</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:02:38 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[FAQ]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeigepflichtverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verschweigen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das vorsätzliche oder fahrlässige Verschweigen einer Krankheit bei der Stellung eines Antrages auf private Krankenversicherung kann schwerwiegende Folgen für den Versicherten haben: sowohl die nachträgliche Erhöhung des Beitrages in Form eines Beitragszuschlages für die verschwiegene Krankheit, als auch ein Leistungsausschluss für die betreffende Krankheit (falls überhaupt möglich) oder die Kündigung des aktuellen Tarifes (und damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das vorsätzliche oder fahrlässige Verschweigen einer Krankheit bei der Stellung eines Antrages auf private Krankenversicherung kann schwerwiegende Folgen für den Versicherten haben: sowohl die nachträgliche Erhöhung des Beitrages in Form eines Beitragszuschlages für die verschwiegene Krankheit, als auch ein Leistungsausschluss für die betreffende Krankheit (falls überhaupt möglich) oder die Kündigung des aktuellen Tarifes (und damit verbunden die Umstufung in den Basistarif) sind möglich.</p>
<p>Der Vertrag auf private Krankenversicherung wird nach bekannt werden des Verschweigens einer Krankheit so gestellt, als wäre diese bereits bei Antragstellung angegeben worden.</p>
<p>Mit dem Verschweigen einer Krankheit und den daraus resultierenden Folgen gleichzusetzen ist eine anderweitige unwahre oder unvollständige Angabe zum Gesundheitszustand. So handelt es sich ebenfalls um eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, wenn der Versicherte beispielsweise verschwiegen hat, dass ihm 5 Zähne aus seinem natürlichen Gebiss fehlen – selbstverständlich gilt das nur dann als Verschweigen im Sinne der vorvertraglichen Anzeigepflicht, wenn der Versicherer im Antrag nach der Anzahl fehlender Zähne fragt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kann die private Krankenversicherung meinen Beitrag wegen einer neuen Krankheit erhöhen?</title>
		<link>http://www.versigate.de/kann-die-private-krankenversicherung-meinen-beitrag-wegen-einer-neuen-krankheit-erhoehen</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 07:23:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beitragserhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Nein. Ist der Vertrag für die private Krankenversicherung bereits rechtskräftig geschlossen, kann der Versicherer bei einer später auftretenden Krankheit den Beitrag nicht mehr erhöhen. Ausnahme: Hat der Versicherte bei Antragstellung eine bereits bekannte Krankheit vorsätzlich oder fahrlässig nicht angegeben, kann der Versicherer den Beitrag für seine private Krankenversicherung auch im Nachhinein erhöhen. Ein Einzelfällen kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nein. Ist der Vertrag für die private Krankenversicherung bereits rechtskräftig geschlossen, kann der Versicherer bei einer später auftretenden Krankheit den Beitrag nicht mehr erhöhen.</p>
<p><strong>Ausnahme</strong>: Hat der Versicherte bei Antragstellung eine bereits bekannte Krankheit vorsätzlich oder fahrlässig nicht angegeben, kann der Versicherer den Beitrag für seine private Krankenversicherung auch im Nachhinein erhöhen. Ein Einzelfällen kann darüber hinaus auch der Beitrag für das <a href="/krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung" title="Krankentagegeld">Krankentagegeld</a> und die Pflegeversicherung erhöht werden.</p>
]]></content:encoded>
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