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	<title>VersiGate &#187; Magazin</title>
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	<description>Private Krankenversicherung Vergleich</description>
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		<title>Private Krankenversicherung im Vergleich</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Jul 2009 09:22:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Menschen sind auf der Suche nach der optimalen Krankenversicherung – doch wie findet man sie? Was ist beim Vergleich der privaten Krankenversicherung zu beachten? Welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden? Welche Risiken gibt es? Bei der Vielzahl von Versicherern, Beratern, Angeboten – wie geht man am besten vor? Eines sei vorab gesagt: Wer bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_415" class="wp-caption alignleft" style="width: 280px"><img class="size-full wp-image-415 " title="private-krankenversicherung" src="http://www.versigate.de/wp-content/uploads/2009/07/private-krankenversicherung.jpg" alt="Die private Krankenversicherung im Vergleich" width="270" height="242" /><p class="wp-caption-text">Die private Krankenversicherung im Vergleich</p></div>
<p>Viele Menschen sind auf der Suche nach der optimalen Krankenversicherung – doch wie findet man sie? Was ist beim Vergleich der privaten Krankenversicherung zu beachten? Welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden? Welche Risiken gibt es? Bei der Vielzahl von Versicherern, Beratern, Angeboten – wie geht man am besten vor?</p>
<p>Eines sei vorab gesagt: Wer bei seinem Vergleich für die private Krankenversicherung lediglich Beiträge und Leistungen berücksichtigt, wird häufig nicht die beste Wahl treffen.</p>
<h2>Private Krankenversicherung – ist ein Vergleich so wichtig?</h2>
<p>Ein viele Aspekte berücksichtigender Versicherungsvergleich ist bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung elementar wichtig. Im Gegensatz zu manch anderen Versicherungsarten, die ohne Nachteile gewechselt werden können, kann ein späterer Wechsel der Krankenversicherung unter Umständen teuer oder sogar unmöglich werden.</p>
<p>Die private Krankenversicherung später zu wechseln bedeutet, erhebliche Nachteile zu riskieren: sei es ein höherer Beitrag durch das gestiegene Eintrittsalter beim neuen Versicherer oder eventuelle Beitragszuschläge bzw. sogar die Ablehnung des neuen Versicherungsschutzes durch zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen.</p>
<p><a name="rueckruf"></a>Gerade weil Erkrankungen ein unkalkulierbares Risiko sind und dadurch ein späterer Wechsel erschwert oder sogar unmöglich sein kann, sollte bei der Wahl der privaten Krankenversicherung Wert darauf gelegt werden, ein Versicherungsunternehmen zu wählen, das auch langfristig dem individuellen Anspruch gerecht wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der gewählte Versicherer flexible Tarifgestaltungsmöglichkeiten anbietet, um den Versicherungsschutz auch einer veränderten persönlichen Situation anpassen zu können.</p>
<p><strong>Vorsicht bei solchen Lockangeboten:</strong></p>
<p>„Private Krankenversicherung im Vergleich – wenn Sie mehr als 58 EUR im Monat bezahlen, zahlen Sie zuviel für Ihre Krankenversicherung. Vergleichen Sie jetzt!“</p>
<p>Achtung! Prüfen Sie solche Angebote sehr genau und skeptisch! Häufig bleibt unerwähnt, dass es sich hierbei lediglich um ein beispielhaftes Angebot für einen 28jährigen Mann in einem Tarif mit 1200 EUR Selbstbeteiligung und Basisleistungen handelt und dass es sich bei dem ausgewiesenen Beitrag lediglich um den Arbeitnehmer-Anteil (50% des Gesamtbeitrages) handelt, ohne Berücksichtigung der Pflegepflichtversicherung und des 10%igen gesetzlichen Zuschlages – obwohl beides Pflichtbestandteile eines privaten Krankenversicherungsvertrages sind.</p>
<p>Ein solider Vergleich der privaten Krankenversicherungen beläuft sich nie allein auf einen Beitragsvergleich – eine qualifizierte Beratung gehört immer dazu und da es sich bei der Entscheidung für die private Krankenversicherung in der Regel um eine langfristige Entscheidung handelt, sollte man mit Ruhe und Sorgfalt vorgehen.</p>
<h2>Private Krankenversicherung – wo den Vergleich erstellen lassen?</h2>
<p>Um sicher zu gehen: Begeben Sie sich mit Ihrem Anliegen nur in die Hände von Versicherungsexperten – am besten Spezialisten für die private Krankenversicherung. Hinterlassen Sie Ihre Daten möglichst nur auf Seiten von Versicherungsspezialisten. Ein Blick ins Impressum der jeweiligen Webseite gibt hierüber Auskunft. Wenn Sie hingegen eine Anfrage auf versicherungsfremden Seiten stellen, müssen Ihre persönlichen Daten an Versicherungsfachleute weitergeleitet werden – doch wohin Ihre Daten dann gelangen, bleibt offen.</p>
<p>Ihre Anfragen, die Sie auf unser Seite stellen, werden ausschließlich von unseren Spezialisten für private Krankenversicherung bearbeitet. Mit der VersiGate-Garantie sind Sie auf der sicheren Seite: Ihre Daten werden vor fremdem Zugriff gesichert und lediglich für Ihren gewünschten Vergleich der privaten Krankenversicherungen eingesetzt. Es erfolgt KEINE Weitergabe Ihrer Daten und auch keine Weiterverwendung.</p>
<p>Hier können Sie einen qualifizierten <a title="private Krankenversicherung Vergleich" href="#headline">Vergleich zur privaten Krankenversicherung</a> bei VersiGate anfordern – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Alternativ können Sie hier den <a href="#rueckruf">Rückruf</a> eines VersiGate-Spezialisten vereinbaren.</p>
<h2>Private Krankenversicherung im Test: trotz einer Vielzahl von unabhängigen Tests so viele verschiedene Test-Sieger?</h2>
<p>Immer wieder finden sich in der Verbraucherpresse Artikel wie „Die privaten Krankenversicherungen im Test“. Auch unabhängige Verbraucher-Magazine wie Finanztest / Stiftung Warentest nehmen sich regelmäßig die Unternehmen der privaten Krankenversicherung zum Vergleich vor. Jedoch sind bei weitem nicht alle Tests in Zeitschriften wirklich qualifiziert und für den Verbraucher entsprechend nützlich.</p>
<p>Zu beachten ist, dass ein Test nur dann verwertbare Ergebnisse erzielt, wenn neben Beiträgen und Leistungen auch unternehmensspezifische Daten sowie insbesondere die langjährige Beitragsentwicklung berücksichtigt werden. Um Aussagen zur Beitragsstabilität treffen zu können, müssen die Beiträge einzelner Tarife über viele Jahre hinweg verglichen werden.</p>
<p>Wichtig: Wenn Sie beim Vergleich der privaten Krankenversicherung Tests zu Rate ziehen möchten, sehen Sie sich genau die Bewertungskriterien an, die dem Test zugrunde liegen. Eines der wohl wichtigsten Kriterien sind relativ stabile Beiträge über Jahre hinweg, weshalb die Betrachtung der Beitragsstabilität bzw. der langjährigen Beitragsentwicklung keinesfalls unberücksichtigt bleiben sollten.</p>
<p><strong>Risiko: junge Tarife / junge Versicherer</strong></p>
<p>Gerade weil eine solide Beitragsentwicklung über Jahre hinweg, zu den häufigsten Wünschen beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen zählt, bergen die so genannten jungen Tarife – also Tarife, die erst seit wenigen Jahren existieren – gewisse Risiken. Sie haben keine Historie und es ist fraglich, ob der neue Tarif auch für alte und kranke Versicherte kostendeckend kalkuliert ist. Denn die Beitragskalkulation des neuen Tarifes beruht lediglich auf einer Prognose hinsichtlich der anfallenden Kosten für alte und kranke Menschen in diesem Tarif. Ob die Beiträge für die private Krankenversicherung im neuen Tarif jedoch von Anfang an kostendeckend kalkuliert waren, wird sich erst in einigen Jahren herausstellen. Sollte sich dann jedoch zeigen, dass die Beiträge des jungen Tarifes zu gering kalkuliert waren, sind überproportionale Beitragserhöhungen die schwerwiegende Folge.</p>
<h2>Private Krankenversicherung – Vergleich der Beitragsentwicklung</h2>
<p>Zwar gibt es keine Garantie für die zukünftige Beitragsentwicklung, jedoch gestatten verschiedene Faktoren recht verlässliche Hinweise auf die Entwicklung der Beiträge der privaten Krankenversicherung in der Zukunft.</p>
<p>Beitragsverläufe, aus denen ersichtlich ist, wie sich beispielsweise der Beitrag einer seit Jahrzehnten versicherten Person entwickelt hat, sind bei vielen privaten Krankenversicherungen erhältlich. Verweigert hingegen ein Versicherer die Herausgabe der Beitragsentwicklung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, lässt dies weitere Schlüsse zu&#8230;. Denn Versicherer, die stolz auf ihre langjährige Beitragsentwicklung sind, gewähren gerne diesen Einblick. Die relative Beitragsstabilität bis ins hohe Alter ist ein sehr wichtiges Qualitätsmerkmal – wenn nicht sogar das wichtigste Entscheidungskriterium überhaupt &#8211; und sollte beim Vergleich der privaten Krankenversicherung unbedingt Berücksichtigung finden.</p>
<p><strong>Einflussfaktoren auf die Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung </strong></p>
<p>Die Gesamtheit aller privat Versicherten (in allen Krankenversicherungen) verursacht im Durchschnitt gleich hohe Kosten. Deshalb können die Versicherer insbesondere über folgende Faktoren Einfluss auf die Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung nehmen: hohe Alterungsrückstellungen, eine hohe Rückstellungsquote sichert die Verfügbarkeit von Zuschüssen zum Abfedern von Beitragsanpassungen; Minimierung des Kostenapparates; eine strenge Gesundheitsprüfung der zu versichernden Personen, in deren Folge für Personen mit relevanten Erkrankungen adäquate Beitragszuschläge erhoben werden.</p>
<p>Achtung: werden Personen mit erheblichen Vorerkrankungen ohne entsprechenden Beitragszuschlag versichert, geht dies zu Lasten der Beitragsstabilität!</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Wer also gesund ist, meidet im Sinne stabiler Beiträge in der Zukunft solche Krankenversicherer, die Personen mit Vorerkrankungen ohne entsprechende Beitragszuschläge versichern!</p>
<p>Private Krankenversicherung – beim Vergleich der Leistungen besonderes Augenmerk auf existenzielle Risiken legen</p>
<p>Schon auf den ersten Blick unterscheiden sich die Versicherungstarife in den Beiträgen. Ebenso sind auch einige Leistungsunterschiede sofort erkennbar, wie z.B. stationäre Behandlung im Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer. Darüber hinaus sind weitere Leistungsdetails wichtig bei der Entscheidung für die optimale private Krankenversicherung – der Vergleich der Leistungen wird mittels Vergleichsprogrammen wesentlich erleichtert.</p>
<h3>Beim Vergleich der Leistungen der privaten Krankenversicherung im ambulanten Bereich müssen insbesondere berücksichtigt werden:</h3>
<ul>
<li>Handelt es sich um einen Primärarzt-Tarif (auch Hausarzt-Prinzip)? Wird die direkte Inanspruchnahme eines Facharztes voll erstattet?</li>
<li>Welche Heilmittel werden erstattet? Gibt es Begrenzungen? Dazu gehören u.a. Massagen, Krankengymnastik, manuelle Therapie usw.</li>
<li>Gibt es einen gut ausgestatteten oder einen offenen Hilfsmittelkatalog in der jeweiligen privaten Krankenversicherung? Im Vergleich sollten auch Höchsterstattungssätze einzelner Hilfsmittel geprüft werden. Zu den kleinen Hilfsmitteln gehören auch Kontaktlinsen sowie die Brille – zu den großen und weit wichtigeren Hilfsmitteln zählen z.B. ein Krankenfahrstuhl, Hörgeräte, Sprechgeräte oder Körperersatzstücke. Hilfsmittel können im Einzelfall sogar mehr als 10.000 EUR kosten und sollten deshalb im Versicherungsvergleich zur Krankenversicherung besondere Beachtung finden.</li>
<li>Wie werden Arzneimittel erstattet? Voll oder prozentual anteilig?</li>
<li>Wird die Erstattung von Psychotherapie begrenzt? Anzahl der max. erstattungsfähigen Sitzungen und / oder prozentuale Begrenzung?</li>
<li>Wahl der optimalen Selbstbeteiligung: Beinhaltet die private Krankenversicherung eine prozentuale oder absolute Selbstbeteiligung? Bezieht sich die Selbstbeteiligung nur auf den ambulanten Bereich oder auf alle Leistungen?</li>
<li>Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung?</li>
<li>Wird der Heilpraktiker erstattet? Gibt es prozentuale Erstattungshöchstgrenzen oder erstattungsfähige jährliche Höchstbeträge?</li>
<li>Werden alternative Heilmethoden / Naturheilverfahren erstattet? Welche?</li>
<li>Erstattet die private Krankenversicherung ambulante und / oder stationäre Kuren?</li>
<li>Werden die Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung erstattet oder sogar darüber hinaus?</li>
</ul>
<h3>Beim Vergleich der privaten Krankenversicherung im Zahnbereich genau hinsehen – die geldwerten Unterschiede finden sich im Detail:</h3>
<ul>
<li>Wie werden Inlays erstattet – als Zahnbehandlung oder als Zahnersatz mit dem geringeren Erstattungssatz?</li>
<li>Werden Implantate erstattet? Wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es Höchstbegrenzungen für Implantate?</li>
<li>Beinhaltet die jeweilige private Krankenversicherung eine Zahnstaffel? Gelten die Höchstbegrenzungen für die Erstattung nur für Zahnersatz oder auch für Zahnbehandlung? Gelten die Höchsterstattungssätze nur in den ersten Versicherungsjahren oder grundsätzlich immer?</li>
<li>Ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes Pflicht? Gibt es eine eingeschränkte Erstattung bei Nichtvorlage?</li>
<li>Werden die Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte oder sogar darüber hinaus erstattet?</li>
</ul>
<h3>Deutliche Unterschiede bei der Behandlung im Krankenhaus – beim Vergleich für die private Krankenversicherung ist besonders zu beachten:</h3>
<ul>
<li>Ist die Chefarztbehandlung im Krankenhaus mitversichert?</li>
<li>Erfolgt die Unterbringung im Einbettzimmer, Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer?</li>
<li>Werden die Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung oder sogar darüber hinaus erstattet?</li>
</ul>
<h3>Beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen sind weitere Kriterien zu berücksichtigen:</h3>
<ul>
<li>Kann das Krankentagegeld bei gestiegenem Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden?</li>
<li>Beim Krankentagegeld bieten einzelne Versicherer für bestimmte Berufe und ganze Berufsgruppen günstigere Beiträge – lassen Sie prüfen, ob Ihr Beruf dabei ist. Wir übernehmen das für Sie!</li>
<li>Ist eine Option auf eine spätere Hochstufung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung in der Krankenversicherung enthalten? Besonders wichtig für Existenzgründer, die zu Versicherungsbeginn einen sehr preisgünstigen Basis-Schutz wählen.</li>
<li>Bietet die jeweilige private Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit? Ist sie dauerhaft garantiert? In welcher Höhe? Schädigt die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen die Beitragsrückerstattung?</li>
<li>Werden Zusatzversicherungen angeboten wie ein Krankenhaustagegeld oder eine Pflegezusatzversicherung?</li>
</ul>
<blockquote><p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Nun kennen Sie die wichtigsten Vergleichskriterien und wissen, was insbesondere zu beachten ist bei der Entscheidung für die passende private Krankenversicherung. Den <a title="Vergleich" href="#headline">Vergleich</a> aller deutschen Versicherungstarife und nach Ihren Bedürfnissen individuell ausgearbeitete Vorschläge können Sie <a href="#headline">hier</a> bei unseren VersiGate-Spezialisten anfordern. Sie erhalten daraufhin Ihre persönlichen Unterlagen zugeschickt und unsere Krankenversicherungsexperten stehen Ihnen in allen Fragen unterstützend zur Seite.</p>
<p>Unsere Spezialisten für private Krankenversicherung können Ihnen auch sagen, ob es für Ihre Berufsgruppe oder Ihren ausgeübten Beruf bei einzelnen Versicherern Beitragsvorteile (teils bis zu 25% Rabatt) gibt.</p></blockquote>
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		<title>Versicherungscheck: Private Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2009 15:21:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungscheck]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Auto gehört es bereits zur Routine und kaum einer vergisst es: den alljährlichen Fahrzeug-Check. Ebenso wichtig &#8211; doch leider häufig unterschätzt und vernachlässigt: Der regelmäßige Versicherungscheck für die private Krankenversicherung. Der privat Versicherte sollte genau prüfen, ob der Versicherungsschutz noch den aktuellen Gegebenheiten und der persönlichen Situation entspricht. Hat sich der Versicherungsbedarf geändert? Ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Auto gehört es bereits zur Routine und kaum einer vergisst es: den alljährlichen Fahrzeug-Check. Ebenso wichtig &#8211; doch leider häufig unterschätzt und vernachlässigt:</p>
<p><strong>Der regelmäßige Versicherungscheck für die private Krankenversicherung. </strong></p>
<p>Der privat Versicherte sollte genau prüfen, ob der Versicherungsschutz noch den aktuellen Gegebenheiten und der persönlichen Situation entspricht. Hat sich der Versicherungsbedarf geändert? Ist das Einkommen gestiegen? Kann evtl. die Überprüfung eines Risikozuschlages erfolgen?</p>
<p><strong>Tarifwechsel kann zu deutlicher Beitragsersparnis führen</strong></p>
<p>Die Versicherer bauen die Tarife zur privaten Krankenversicherung regelmäßig aus und insbesondere nach langjähriger Mitgliedschaft kann es sinnvoll sein, überprüfen zu lassen, ob sich durch einen Tarifwechsel eines in der Zwischenzeit ins Leben gerufenen Tarifes innerhalb des Versicherers eine Beitragsersparnis erzielen lässt. Selbstverständlich muss der Versicherungscheck auch einen Leistungsvergleich beinhalten.</p>
<p><strong>Überprüfung der Höhe des Krankentagegeldes</strong></p>
<p>Besonders wichtig ist auch die regelmäßige Überprüfung der Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes. Ist dieses beispielsweise mit einem zu geringen Tagessatz abgesichert, kann bei längerer Krankheit ein hoher Verdienstausfall drohen. Deshalb empfiehlt sich unbedingt ein regelmäßiger Versicherungscheck.</p>
<p><strong>Wichtig ist die Einhaltung der Frist zur Erhöhung des Krankentagegeldes</strong></p>
<p>Viele private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit, bei Nachweis eines gestiegenen Einkommens das <a href="/krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung" title="Krankentagegeld">Krankentagegeld</a> ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in der Höhe entsprechend anzupassen. Doch die hierfür geltenden Fristen betragen im Regelfall 2 Monate nach Gehaltserhöhung bei Angestellten und nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheides bei Selbständigen.</p>
<p><strong>Frist zur Krankentagegeld-Erhöhung verpaßt &#8211; was nun?</strong></p>
<p>Verpasst der Versicherte diese Frist, ist es trotzdem nicht aussichtslos, die private Krankenversicherung entsprechend aufzustocken: denn mit erneuter Gesundheitsprüfung und unter Einhaltung der entsprechenden Wartezeiten kann das Krankentagegeld jederzeit einem gestiegenen Einkommen angepasst werden. Sollte jedoch zwischenzeitlich eine erhebliche Erkrankung vorliegen, kann ggf. die Erhöhung des Krankentagegeldes nur mit erheblichem Risikozuschlag möglich oder sogar völlig unmöglich sein.</p>
<p><strong>Wichtig: Versicherungscheck für die private Krankenversicherung bei Status-Änderung</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist der Versicherungscheck der privaten Krankenversicherung bei jeder Status-Änderung unbedingt angeraten. Denn beispielsweise kann das bei Angestellten üblicherweise existierende Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Krankheit für Selbständige oder Freiberufler völlig unzureichend sein, weil die Zahlung zu spät einsetzt.</p>
<p>Beginnt ein privat versicherter Arbeitnehmer eine selbständige Tätigkeit, erstreckt sich die Überprüfung des Versicherungsschutzes insbesondere auf die Höhe der tariflichen Selbstbeteiligung. Da Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitgeberzuschusses bevorzugt eine Krankenversicherung ohne bzw. mit geringer Selbstbeteiligung wählen, empfiehlt sich bei Selbständigen und Freiberuflern eine Umstufung in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung. Ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis können Selbständige und Freiberufler bei etwa 1000 Euro bis 1500 Euro Selbstbeteiligung erzielen.</p>
<p><strong>Versicherungscheck ebenfalls wichtig bei Option auf spätere Höherversicherung</strong></p>
<p>Enthält die private Krankenversicherung eine Option auf eine spätere Höherversicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise nach dem 4. oder 6. Versicherungsjahr, ist nur durch den regelmäßigen Versicherungscheck sichergestellt, dass dieser wichtige Zeitpunkt nicht verpasst wird. Denn eine spätere Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist nur zu diesem Zeitpunkt möglich, für den im Vertrag eine Option enthalten ist.</p>
<p><strong>Fazit: Ein regelmäßiger Versicherungscheck der privaten Krankenversicherung stellt sicher, dass der Versicherungsschutz immer der aktuellen persönlichen Situation entspricht. Nur so sind privat Versicherte dauerhaft geschützt vor anpassenden Leistungen in ihrem Krankenversicherungsvertrag und so manches Mal lässt sich durch die regelmäßige Überprüfung auch eine Beitragsersparnis erzielen.</strong></p>
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		<title>Krankentagegeld: Wie wichtig ist es?</title>
		<link>http://www.versigate.de/krankentagegeld-wie-wichtig-ist-es</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2009 15:11:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung sollte im Regelfall auch ein Krankentagegeld mitversichert werden. Dieses dient zur Absicherung gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Das Krankentagegeld wird von der privaten Krankenversicherung ab einem vorher vereinbarten Zeitpunkt einer andauernden Krankheit gezahlt. Die Höhe des Tagessatzes ist begrenzt auf das auf den Tag umgerechnete Nettoeinkommen. Bei Selbständigen und Freiberuflern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 	 	 --></p>
<p>Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung sollte im Regelfall auch ein <a href="/krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung" title="Krankentagegeld">Krankentagegeld</a> mitversichert werden. Dieses dient zur Absicherung gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Das Krankentagegeld wird von der privaten Krankenversicherung ab einem vorher vereinbarten Zeitpunkt einer andauernden Krankheit gezahlt. Die Höhe des Tagessatzes ist begrenzt auf das auf den Tag umgerechnete Nettoeinkommen. Bei Selbständigen und Freiberuflern dienen in der Regel 80% des Einkommens als Berechnungsbasis. Das Krankentagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt &#8211; auch an Wochenenden und Feiertagen.</p>
<p><strong>Ist Verzicht auf die Absicherung von Krankentagegeld möglich bzw. sinnvoll?</strong></p>
<p>Arbeitnehmer und Angestellte müssen ihre private Krankenversicherung um eine Absicherung für Krankentagegeld ergänzen. In der Regel erhalten Arbeitnehmer und Angestellte im Falle von Krankheit für die Dauer von 6 Wochen die Fortzahlung ihres Lohnes bzw. Gehaltes vom Arbeitgeber. Danach beginnt die private Versicherung mit der Zahlung des Krankentagegeldes in Höhe des vereinbarten Tagessatzes, z.B. 100 Euro täglich ab dem 43. Tag der Krankheit.</p>
<p>Selbständige und Freiberufler, die über ausreichend finanzielle Rücklagen oder anderweitige Absicherungen gegen Verdienstausfall verfügen, können auch eine private Krankenversicherung ohne Krankentagegeld wählen. Doch den Verzicht auf eine Krankentagegeldversicherung sollte sich Jeder sehr genau überlegen, denn Aufwendungen für Krankheitskosten &#8211; zu denen auch die Kosten für Unfälle gehören &#8211; können im Einzelfall sogar im höheren 5-stelligen Euro-Bereich liegen.</p>
<p>Deshalb gilt die Empfehlung, eine Krankentagegeldversicherung grundsätzlich in die private Krankenversicherung mit einzuschließen.</p>
<p><strong>Sonderfall: Arbeitsvertrag mit längerer Gehaltsfortzahlung als 6 Wochen</strong></p>
<p>Im Einzelfall können Angestellte in Führungspositionen mit ihrem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung darüber haben, dass sie bei Krankheit beispielsweise eine Weiterzahlung ihres Gehalts vom Arbeitgeber über 12 Wochen, ein halbes Jahr oder sogar 1 Jahr erhalten. In diesen Fällen wird bereits im Vertrag für die private Krankenversicherung vereinbart, dass die Krankentagegeld-Zahlung zu dem entsprechend späteren Zeitpunkt beginnt, wodurch ein sehr geringer Beitrag für den Krankentagegeld-Tarif erzielt werden kann.</p>
<p>Die private Krankenversicherung bietet hierfür spezielle Krankentagegeld-Tarife mit höherer Karenzzeit an. Bei 12 Wochen Gehaltsfortzahlung wählen Angestellte ein Krankentagegeld ab dem 85. Tag, bei einem halben Jahr Gehaltsfortzahlung wählen sie ein Tagegeld ab dem 183. Tag und bei Fortzahlung des Gehalts bis zu einem Jahr der Krankheit wählen Angestellte ein Krankentagegeld ab dem 365. Tag.</p>
<p><strong>Risiko: Nachträgliche Versicherung von Krankentagegeld bei Selbständigen</strong></p>
<p>Zwar können Selbständige und Freiberufler auch zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Versicherungsschutz um ein Krankentagegeld ergänzen, dann jedoch nur nach erneuter Gesundheitsprüfung. Sollte dann bereits eine Erkrankung vorliegen, ist die nachträgliche Versicherung eines solchen Tagegeldes entweder gar nicht mehr möglich oder evtl. nur gegen hohen Beitragszuschlag. Deshalb empfiehlt es sich, von vornherein einen Krankentagegeld-Tarif in die private Krankenversicherung mit einzuschließen.</p>
<p><strong>Auch empfehlenswert: Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte</strong></p>
<p>Zwar erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bei längerer Krankheit ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse gezahlt, dies jedoch ist deutlich geringer als das Nettoeinkommen. Somit empfiehlt sich auch für gesetzlich Versicherte die Aufstockung ihres Krankengeldes mit einer privaten Krankentagegeldversicherung.</p>
<p><strong>Fazit: </strong>Ob Sie nun Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind &#8211; das Krankentagegeld ist ein wichtiges Thema. Für gesetzlich Versicherte ist eine Krankentagegeldversicherung empfehlenswert, doch für privat versicherte Personen sogar notwendig, um bei länger andauernder Krankheit in keine Existenz bedrohende Notlage zur geraten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Private Krankenversicherung für Kinder</title>
		<link>http://www.versigate.de/private-krankenversicherung-fur-kinder</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 10:47:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Spätestens, wenn sich Familiennachwuchs ankündigt, stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung: kann das Kind beitragsfrei gesetzlich versichert werden oder muss es in die private Krankenversicherung? Familienversicherung in der gesetzlichen &#38; privaten Krankenversicherung Nicht berufstätige Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert, wenn der arbeitende Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens, wenn sich Familiennachwuchs ankündigt, stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung: kann das Kind beitragsfrei gesetzlich versichert werden oder muss es in die private Krankenversicherung?</p>
<p><strong>Familienversicherung in der gesetzlichen &amp; privaten Krankenversicherung </strong></p>
<p>Nicht berufstätige Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert, wenn der arbeitende Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. Die private Krankenversicherung erhebt für jede versicherte Person einen eigenen Beitrag – so auch für jedes Kind. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kind und Ehepartner ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich.<br />
<strong><br />
Kind gesetzlich oder privat versichern?</strong></p>
<p>Ist ein Ehepartner gesetzlich und der andere privat versichert, kann das Kind beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden, wenn das jährliche Brutto-Einkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Liegt hingegen das Einkommen des privat versicherten Ehepartners regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist es höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Ehepartners, haben die Eltern die Wahl, das Kind entweder in die private Krankenversicherung eintreten zu lassen oder es freiwillig gesetzlich mit eigenem Beitrag zu versichern. Aus Sicht der Leistungen empfiehlt sich oftmals eine private Krankenversicherung für das Kind, die mitunter sogar günstiger ist.<br />
<strong><br />
Arbeitgeberzuschuss für Kinder in der privaten Krankenversicherung (PKV)</strong></p>
<p>Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag für ihre Kinder, wenn diese Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind. So trägt der Arbeitgeber per Gesetz die Hälfte des Kinderbeitrages, jedoch ist der Arbeitgeberzuschuss für den Arbeitnehmer und zuschussfähige Familienangehörige insgesamt auf einen Höchstzuschuss begrenzt.<br />
<strong><br />
Wie hoch ist der PKV-Beitrag für Kinder?</strong></p>
<p>Für Kinder ist der Beitrag für die private Krankenversicherung abhängig vom aktuellen Alter (nicht jedoch vom Eintrittsalter in die Versicherung!), vom Geschlecht, von ihrem Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung und selbstverständlich auch von den gewünschten Versicherungsleistungen. Eine solide Grundabsicherung für Kinder ist bereits ab einem Beitrag von rund 80 Euro möglich &#8211; ein Komfort-Versicherungsschutz kann in Abhängigkeit vom Leistungsumfang und der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zwischen 100 Euro und 150 Euro kosten.</p>
<p>In der Regel ist der Beitrag für Kinder zwischen der Geburt und dem 15. Lebensjahr geschlechtsunabhängig und gleich hoch, ab dem Alter von 16 Jahren ändern sich die Beiträge: der Beitrag für Jungen wird etwas günstiger und für Mädchen teurer. Der PKV-Beitrag für Kinder ist deshalb recht günstig, weil hierin keine Altersrückstellungen enthalten sind &#8211; den gesetzlichen Beitragszuschlag zahlen Kinder ebenfalls nicht. Sofern mindestens ein Elternteil Mitglied einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist, bleibt das Kind in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn es über kein eigenes Einkommen verfügt.<br />
<strong><br />
Sonderfall Beihilfeberechtigte: Sehr günstige Beiträge für Kinder von Beamten</strong></p>
<p>Kinder von privat versicherten Beamten oder beihilfeberechtigten Angestellten genießen in der Regel 80% Beihilfeanspruch des Bundes oder Landes und benötigen somit nur eine private Krankenversicherung für die verbleibenden Restkosten – die so genannte Restkostenversicherung . Der Beitrag für Kinder von Beamten liegt dementsprechend günstig zwischen 20 und 30 Euro monatlich. Ausnahme: Kinder mit Beihilfeanspruch der Länder Hessen und Bremen erhalten einen geringeren prozentualen Beihilfesatz – somit sind die Beiträge für ihre private Restkostenversicherung nicht ganz so günstig.<br />
<strong><br />
Wo kann man Kinder günstig alleine versichern?</strong></p>
<p>Grundsätzlich müssen Kinder nicht beim Krankenversicherer der Eltern mitversichert werden. Einige Unternehmen bieten für die private Krankenversicherung von Kindern besonders günstige Beiträge – jedoch nicht bei allen können Kinder auch alleine versichert werden – also, ohne dass ein Elternteil ebenfalls dort Versicherungsschutz hat. Insbesondere dann, wenn das Kind einen höherwertigeren Versicherungsschutz bekommen soll, als der Elternteil, kann es sinnvoll und mitunter auch günstiger sein, eine andere private Krankenversicherung für das Kind zu wählen und es dort alleine zu versichern. Denn die meisten Versicherer gestatten für Kinder keinen höherwertigeren Versicherungsschutz als für die Eltern.<br />
<strong><br />
Neugeborene Kinder richtig &amp; günstig versichern</strong></p>
<p>Neugeborene Kinder können innerhalb von zwei Monaten rückwirkend ab Geburt in der privaten Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert werden – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten &#8211; wenn der Elternteil bei Geburt des Kindes seit mindestens drei Monaten Vollversicherungsschutz bei dieser Krankenversicherung hatte. Hat das Neugeborene ab Geburt eine schwere Erkrankung, bleibt für das Kind nur die Wahl, im Rahmen der so genannten Kinder-Nachversicherung beim Krankenversicherer der Eltern mit gleichwertigem Versicherungsschutz aufgenommen zu werden. Ist das Neugeborene Kind hingegen gesund, kann es (alleine) in eine andere private Krankenversicherung aufgenommen werden – und zwar in einem optimalen, frei wählbaren Versicherungsschutz, der günstig ist und die gewünschte Leistungsstärke hat.<br />
<strong><br />
Wo kann ein Kind mit einer Erkrankung versichert werden?</strong></p>
<p>Genießt beispielsweise der Familienvater Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung, liegt sein Einkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist gleichzeitig höher als das Einkommen seiner Frau, so hat das Kind keinen Anspruch auf die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung. Zur Wahl stehen dann eine eigene private Krankenversicherung für das Kind oder die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit eigenem Beitrag.</p>
<p>Hat jedoch das Kind eine schwerwiegende Erkrankung, mit der es keine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung erhalten kann, bleibt nur die Möglichkeit, es in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Bei einer eher leichten Erkrankung kann geprüft werden, ob das Kind evtl. mit kleinem Beitragszuschlag günstig in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden kann oder ob alternativ die gesetzliche Krankenkasse günstiger ist.</p>
<p><strong>Ausnahme</strong>: Wird das Neugeborene im Rahmen der Kinder-Nachversicherung ab Geburt in der privaten Krankenversicherung des Vaters mitversichert, ist die Erkrankung unerheblich, weil dann auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird.<br />
<strong><br />
Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Kinder nach Ehescheidung</strong></p>
<p>Wo ein Kind nach Ehescheidung der Eltern versichert wird, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, richtet sich danach, wo das Kind nach der Ehescheidung seinen Lebensmittelpunkt hat.</p>
<p>Beispiel: Ist die Mutter Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und der Vater in der privaten Krankenversicherung und war das Kind vor der Ehescheidung aufgrund des höheren Einkommens des Vaters ebenfalls privat versichert, kann sich der Versicherungsschutz für das Kind ändern: Hat es seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter, so hat das Kind ab dem Zeitpunkt der Ehescheidung der Eltern wieder Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung bei der Mutter.</p>
<p><strong>Wann endet die private Krankenversicherung für Kinder?</strong></p>
<p>Für die meisten Kinder endet die private Krankenversicherung mit Abschluss der Schulausbildung. Beginnt das Kind dann ein Studium, kann es wählen, ob es Mitglied in der gesetzlichen studentischen Versicherung werden möchte oder ob es auch während des Studiums privat versichert bleiben möchte. Bei Beginn einer Ausbildung mit Ausbildungsvergütung endet die private Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt und es erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung der Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse.</p>
<blockquote><p><strong>Beim Versicherungsschutz von Kindern besonders zu beachten:</strong></p>
<p>Da bei etwa jedem zweiten Kind, das Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hat, eine kieferorthopädische Maßnahme durchgeführt wird, sollte bei der Wahl der Krankenversicherung besonders auf die Erstattung für Kieferorthopädie geachtet werden. Da kieferorthopädische Maßnahmen mehrere tausend Euro kosten können, erweist es sich als günstig, in diesem Bereich möglichst einen 100%igen Erstattungsanspruch zu haben, der jedoch nur von wenigen privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Ein Versicherungsvergleich hilft auf unkomplizierte Weise, die wenigen Tarife zu finden, die eine 100%ige Erstattung für Kieferorthopädie absichern.</p></blockquote>
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		<title>Private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung beliebt</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 10:44:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beitragsrückstattung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die meisten Versicherer gewähren ihren Mitgliedern eine Beitragsrückerstattung (BRE) für die private Krankenversicherung in Höhe mehrerer Monatsbeiträge, wenn sie während eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht haben. Die Rückerstattung dient dem Anreiz zu einem kostenbewussten Verhalten und belohnt die Versicherten, die die Kosten für (kleine) Rechnungen selbst tragen. Insbesondere bei Männern beliebt: eine private [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten Versicherer gewähren ihren Mitgliedern eine Beitragsrückerstattung (BRE) für die private Krankenversicherung in Höhe mehrerer Monatsbeiträge, wenn sie während eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht haben. Die Rückerstattung dient dem Anreiz zu einem kostenbewussten Verhalten und belohnt die Versicherten, die die Kosten für (kleine) Rechnungen selbst tragen.</p>
<p><strong>Insbesondere bei Männern beliebt: eine private Krankenversicherung mit hoher Beitragsrückerstattung. </strong></p>
<p>Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist von der Anzahl der in Folge leistungsfrei gebliebenen Kalenderjahre eines Versicherten abhängig. In der Regel gilt: je mehr Jahre in Folge der Versicherte auf die Einreichung von Rechnungen verzichtet hat, desto höher ist die Beitragsrückerstattung für seine private Krankenversicherung, die bis zu 6 Monatsbeiträgen jährlich betragen kann.</p>
<p><strong>Vorteilhaft: Vorsorgeuntersuchungen mindern die Beitragsrückerstattung nicht</strong></p>
<p>Eine Reihe von Unternehmen hat eine für Versicherte sehr vorteilhafte Regelung für die BRE getroffen: Hier nämlich mindert die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen die Beitragsrückerstattung nicht. Noch vorteilhafter ist die Regelung, wenn darüber hinaus für Vorsorgeuntersuchungen auch keine Selbstbeteiligung anfällt.</p>
<p><strong>Maßgeblich für die Beitragsrückerstattung ist das Datum der Behandlung</strong></p>
<p>Bei der Prüfung, welchem Kalenderjahr eine Rechnung zuzuordnen ist, wird einzig das Datum der Behandlung, nicht jedoch das Datum der Rechnung oder das Datum der Rechnungseinreichung bei der privaten Krankenversicherung berücksichtigt.</p>
<p><strong>Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung</strong></p>
<p>Neben der Leistungsfreiheit des Versicherten wird die Beitragsrückerstattung für die private Krankenversicherung im Regelfall nur dann gezahlt, wenn der Vertrag noch am 01.07. des Folgejahres besteht und es zwischenzeitlich keinen Beitragsrückstand gab.</p>
<p>Als maßgeblicher Betrachtungszeitraum für die Beitragsrückerstattung gilt meistens das komplette Kalenderjahr. Darüber hinaus gewähren einige Versicherer auch bereits für das angefangene Kalenderjahr beim Eintritt in die private Krankenversicherung eine anteilige Beitragsrückerstattung.</p>
<p><strong>Welcher Betrag bildet die Basis für die Beitragsrückerstattung?</strong></p>
<p>Es lohnt ein genauer Vergleich der Beitragsrückerstattung einzelner Anbieter, denn 2 Monatsbeiträge des Versicherer A können in Summe größer sein, als 3 Monatsbeiträge des Versicherers B. Ursache hierfür ist die Berechnungsbasis: einige Krankenversicherer ziehen zur Berechnung des für die Beitragsrückerstattung maßgeblichen Monatsbeitrages nur den ambulanten Beitragsteil heran, andere hingegen berechnen die Rückerstattung auf Basis des ambulanten, stationären und Zahntarifs. Je mehr Bereiche die Beitragsrückerstattung berücksichtigt, desto höher ist der Betrag der BRE.</p>
<p>Die Beitragsrückerstattung wird in der Regel nicht auf den Beitragsteil des 10%igen gesetzlichen Zuschlages, der Pflegeversicherung und des Krankentagegeldes gewährt. Arbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie die Rückerstattung sowohl für den Arbeitnehmer-Anteil, als auch für den Arbeitgeber-Anteil erhalten.</p>
<blockquote><p><strong>Beispiel für die Berechnung der Beitragsrückerstattung</strong></p>
<p>Der Monatsbeitrag eines Arbeitnehmers beträgt – abzüglich des Beitragsteils für die Pflegeversicherung, das <a href="/krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung" title="Krankentagegeld">Krankentagegeld</a> und den 10%igen gesetzlichen Zuschlag -  240 Euro, wovon der Arbeitnehmer nur die Hälfte trägt, nämlich 120 Euro.</p>
<p>Nun gewährt die private Krankenversicherung dem Arbeitnehmer eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 3 Monatsbeiträgen, wenn während eines Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht wurden. Darüber hinaus zahlt dieser Krankenversicherer für das Jahr des Versicherungsbeginns eine anteilige Beitragsrückerstattung.</p>
<p>Bei Versicherungsbeginn am 01. Juli beträgt die anteilige Beitragsrückerstattung in diesem Jahr 360 Euro (3 Monatsbeiträge in Höhe von 240 Euro, anteilig für 6 Monate). Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung durch die private Krankenversicherung erfolgt jeweils im Herbst des Folgejahres.</p></blockquote>
<p><strong>Garantie für Beitragsrückerstattung </strong></p>
<p>Der Modus der Beitragsrückerstattung ist nicht dauerhaft garantiert, sondern er wird in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage des Versicherers für jeweils ein bis zwei Jahre im Voraus garantiert. Anstelle einer Beitragsrückerstattung sichern einige Unternehmen ihren Mitgliedern als Vertragsbestandteil eine so genannte garantierte Pauschalleistung zu, wenn während eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung durch die private Krankenversicherung eingereicht werden.</p>
<p>Zwar sollte eine hohe Beitragsrückerstattung nie das zentrale Auswahlkriterium für eine private Krankenversicherung sein, dennoch kann sie den Ausschlag zur Entscheidung geben.</p>
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		<title>Wie findet man eine günstige Krankenversicherung?</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 07:24:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[günstig]]></category>
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		<description><![CDATA[Diese Frage wird uns von unseren Kunden am häufigsten gestellt. Leider gibt es darauf keine Patentlösung, die sich in einem Satz unterbringen lässt. Bei der privaten Krankenversicherung ist ein Preis-/Leistungsvergleich nicht alles Bevor man sich damit beschäftigt, was wirklich &#8220;günstig&#8221; ist, sollte man sich vor Augen führen, dass man die Entscheidung für eine private Krankenversicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage wird uns von unseren Kunden am häufigsten gestellt. Leider gibt es darauf keine Patentlösung, die sich in einem Satz unterbringen lässt.</p>
<p><strong>Bei der privaten Krankenversicherung ist ein Preis-/Leistungsvergleich nicht alles</strong></p>
<p>Bevor man sich damit beschäftigt, was wirklich &#8220;günstig&#8221; ist, sollte man sich vor Augen führen, dass man die Entscheidung für eine private Krankenversicherung in der Regel für das ganze Leben trifft. Ein Wechsel im hohen Lebensalter ist sehr teuer und häufig (Vorerkrankungen) sogar unmölich.</p>
<p><strong>Beitragsstabilität ist das Kriterium Nummer 1</strong></p>
<p>Die Stabilität der Beiträge ist das Kriterium bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung und explodierende Beiträge sind der häufigste Grund für Wechselwünsche und Unzufriedenheit der Kunden.</p>
<p>Die Suche nach einem Tarif mit einer überdurschnittlichen künftigen Beitragsstabilität ist immer eine &#8220;Wette&#8221; auf die Zukunft. Und auch wenn es für die künftige Beitragsentwicklung keine Garantien gibt, kann man doch mit Kenntnis der schlimmsten Fallstricke, die Wahrscheinlichkeit auf seine Seite ziehen.</p>
<p>Unsere Experten analysieren die verfügbaren Gesellschaften und Tarife zunächst nach ihren persönlichen Bedürfnissen. Anschliessend sieben wir die Tarife aus, die in Punkto Beitragsstabilität in der Vergangenheit enttäuscht haben. Dazu gehören auch die Tarife von Gesellschaften, die Tarife aufgrund einer Beitragsexplosion geschlossen und ganz neue Tarife (Vorsicht! Neutariffalle) aufgelegt haben.</p>
<p>Wir empfehlen Ihnen Gesellschaften mit einer langen Unternehmenshistorie, einem oder wenigen Tarifwerken, einer stabilen Beitragshistorie sowie soliden Rückstellungen.</p>
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		<title>Sind die Beiträge für die private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Apr 2009 18:12:13 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Alter]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
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		<description><![CDATA[Diese Frage stellen sich sicherlich Viele, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung erwägen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet &#8211; denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sorgt die &#8220;Private&#8221; schon frühzeitig vor. Die Beitragsstabilität im Alter wird für die private Krankenversicherung nachhaltig gesichert. Dafür hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren verschiedene Regelungen getroffen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage stellen sich sicherlich Viele, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung erwägen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet &#8211; denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sorgt die &#8220;Private&#8221; schon frühzeitig vor. Die Beitragsstabilität im Alter wird für die private Krankenversicherung nachhaltig gesichert. Dafür hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren verschiedene Regelungen getroffen. Aber machen Sie sich doch bitte selbst ein Bild:</p>
<p>Die private Krankenversicherung kalkuliert die Beiträge zukunftssicher. Im Wissen darüber, daß der medizinisch-technische Fortschritt kostenintensiv ist, daß mit steigendem Alter immer mehr Gesundheitsleistungen benötigt werden und daß diese auch immer teurer werden, sorgen die Versicherer rechtzeitig vor. Schon ab Versicherungsbeginn fließt ein Teil der Beiträge in die Vorsorge für das Alter. Im Einzelnen sind dies:</p>
<p><strong>Altersrückstellungen</strong></p>
<p>Altersrückstellungen sind Rücklagen für die mit dem Lebensalter steigenden Kosten für die private Krankenversicherung. Dies bedeutet, daß der Versicherungsbeitrag in jungen Jahren höher liegt, als die tatsächlichen Gesundheitsausgaben. Mit zunehmendem Alter werden die höheren Kosten aus der Altersrückstellung finanziert. Die privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren die Altersrückstellungen für ihre Versicherten massiv erhöht. Zur Zeit stehen rund 63 Milliarden für die Vorsorge zur Verfügung.</p>
<p><strong>Der 10 %ige gesetzlich vorgeschriebene Beitragszuschlag</strong></p>
<p>Seit 1.1.2000 müssen alle neu Versicherten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr einen Zuschlag in Höhe von 10 % zu den Beiträgen für ihre private Krankenversicherung zahlen. Dieser garantiert den Versicherten einen möglichst konstanten Beitrag ab dem 65. Lebensjahr &#8211; trotz danach weiterhin steigender Kosten für Gesundheitsaufwendungen.</p>
<p>Darüber hinaus werden die erwirtschafteten Zinsen aus der (sicheren) Anlage der Altersrückstellungen für die zusätzliche Beitragsentlastung im Alter verwendet.</p>
<p><strong>Die private Krankenversicherung bietet sogar noch mehr Schutz für das Alter: </strong></p>
<p>So haben die Versicherten die Möglichkeit, in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung zu wechseln (was den Beitrag senkt) bzw. in den sogenannten &#8220;Standardtarif&#8221; des jeweiligen Versicherers.</p>
<p>Den Standardtarif können diejenigen wählen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre privat versichert waren. Die Leistungen des Standardtarifs sind bei allen Gesellschaften gleich. Sie entsprechen im wesentlichen denen der gesetzlichen Kassen. Jedoch besteht im Standardtarif auch freie Arztwahl und der Versicherte bleibt &#8220;Privatpatient&#8221;. Der Standardtarif garantiert den Versicherten, daß sie keinen höheren Beitrag zahlen müssen, als den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung &#8211; in der Regel zahlen sie sogar weniger. Außerdem werden die Altersrückstellungen voll angerechnet. Bisher wurde der Standardtarif nur selten in Anspruch genommen, weil die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit bieten, die Beiträge in einem bedeutenden Maße nach unten zu korrigieren, so daß die guten privaten Leistungen trotz gesunkenem Einkommen auch im Alter aufrechterhalten werden können.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie finde ich die passende private Krankenversicherung?</title>
		<link>http://www.versigate.de/wie-finde-ich-die-passende-private-krankenversicherung</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Apr 2009 18:08:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Grundsätzlich gilt: Überstürzen Sie nichts &#8211; informieren Sie sich gut. Warten Sie jedoch auch nicht zu lange mit Ihrer Entscheidung (eventuell jahrelang). Da sich der Beitrag für die private Krankenversicherung nach dem Eintrittsalter richtet, zählt jedes Jahr. Tipp: Wenn Sie Ihre Entscheidung für die private Krankenversicherung um die Jahreswende herum treffen, dann wählen Sie als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Grundsätzlich gilt: Überstürzen Sie nichts &#8211; informieren Sie sich gut. Warten Sie jedoch auch nicht zu lange mit Ihrer Entscheidung (eventuell jahrelang). Da sich der Beitrag für die private Krankenversicherung nach dem Eintrittsalter richtet, zählt jedes Jahr.</strong></p>
<blockquote><p><strong>Tipp</strong>: Wenn Sie Ihre Entscheidung für die private Krankenversicherung um die Jahreswende herum treffen, dann wählen Sie als Versicherungsbeginn vorteilhafter den 1. Dezember, da Sie ab 1. Januar des Folgejahres versicherungstechnisch bereits ein Jahr älter sind und somit dauerhaft höhere Beiträge zahlen.</p></blockquote>
<ul>
<li>Überlegen Sie, welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung optimalerweise enthalten soll und holen Sie Vergleichsangebote ein.</li>
</ul>
<blockquote><p><strong>Tipp</strong>: Der Beitrag für die private Krankenversicherung lässt sich oftmals erheblich reduzieren, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. So belohnen die Versicherer ein kostenbewusstes Verhalten überproportional, wenn der Versicherte beispielsweise die ersten 500 Euro pro Jahr für angefallene Leistungen selbst trägt. Die Selbstbeteiligung sollte insbesondere für Selbständige und Freiberuflern höher sein. Angestellte wählen einen geringeren Betrag. Bei ihnen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des demzufolge etwas höheren Beitrages, am Selbstbehalt beteiligt er sich jedoch nicht.</p></blockquote>
<ul>
<li>Vergleichen Sie die Angebote anhand der Leistungsbeschreibungen und Beiträge. So erhalten Sie einen ersten Einblick in das Thema private Krankenversicherung.</li>
</ul>
<blockquote><p><strong>Tipp</strong>: Versicherer, die noch nicht lange am Markt sind (weniger als 10-15 Jahre) sollten Sie mit größter Vorsicht wählen. Es kann passieren, daß jene &#8220;jungen&#8221; Gesellschaften die Beiträge vorerst äußerst günstig kalkuliert haben. Nach einigen Jahren kann dies dazu führen, daß die Beiträge stärker steigen, weil dann auch hier die Versicherten älter werden und höhere Kosten verursachen. Auf der sicheren Seite sind Sie bei einem Versicherer, der bereits jahrzehntelange Erfahrung im Krankenversicherungsgeschäft hat und somit den höheren Kostenfaktor älterer Versicherter in seinen Beiträgen für die private Krankenversicherung von Anfang an berücksichtigt hat.</p></blockquote>
<ul>
<li>&#8220;Gönnen&#8221; Sie sich eine eingehende Beratung von einem erfahrenen und unabhängigen Experten für private Krankenversicherung. Die Beratung sollte sich keinesfalls auf einen reinen Preis-Leistungs-Vergleich beschränken. Wichtig ist auch einiges Basiswissen zur Geschäftspolitik der Unternehmen. Die Geschäftskennzahlen geben darüber Aufschluß, ob der Versicherer solide gearbeitet hat und ausreichend Altersrückstellungen bildet. Lassen Sie sich auch Möglichkeiten zur Optimierung des Preis-Leistungs-Verhältnisses zeigen und stellen Sie gemeinsam Ihr ganz individuelles Versicherungskonzept für Ihre private Krankenversicherung zusammen.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?</title>
		<link>http://www.versigate.de/welche-vorteile-bietet-die-private-krankenversicherung</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Apr 2009 17:59:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Krankentagegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Beitrag für die private Krankenversicherung wird für jeden Versicherten individuell berechnet. Dafür sind neben dem gewünschten Leistungsumfang nur Eintrittsalter, Geschlecht, der derzeitige Gesundheitszustand sowie der Beruf (für Krankentagegeld) entscheidend. Im Gegensatz dazu ist für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Besserverdienende zahlen sehr hohe Beiträge. Der Versicherte bestimmt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li>Der Beitrag für die private Krankenversicherung wird für jeden Versicherten individuell berechnet. Dafür sind neben dem gewünschten Leistungsumfang nur Eintrittsalter, Geschlecht, der derzeitige Gesundheitszustand sowie der Beruf (für Krankentagegeld) entscheidend.</li>
<li>Im Gegensatz dazu ist für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Besserverdienende zahlen sehr hohe Beiträge.</li>
<li>Der Versicherte bestimmt selbst, welche Leistungen seine private Krankenversicherung bieten soll und in welcher Höhe. Sie können wählen zwischen Tarifen mit Basisleistungen und Tarifen mit gehobenen bis erstklassigen Leistungen. Die Basisleistungen entsprechen etwa dem Leistungsniveau der GKV, sind jedoch &#8211; je nach Eintrittsalter &#8211; meist erheblich preisgünstiger. Selbst bei der Wahl eines wirklich guten Leistungspaketes liegen Sie meistens immer noch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse.</li>
<li>Privat Versicherte haben freie Arztwahl. Gleiches gilt für die Wahl der Krankenhäuser und Physiotherapeuten.</li>
<li>Die private Krankenversicherung bietet dem Versicherten darüber hinaus einen ganz wesentlichen Vorteil: die Leistungen seiner Krankenversicherung sind dauerhaft garantiert (!). Der Versicherungsnehmer schließt mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen einen Vertrag, der ihm lebenslänglich die vereinbarten Leistungen zusichert. Hingegen können die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung jederzeit &#8211; auch zum Nachteil des Versicherten &#8211; geändert werden (12 Reformgesetze in den letzten 24 Jahren).</li>
<li>Das Problem des sich ständig erhöhenden Durchschnittsalters unserer Bevölkerung und das damit verbundene Beitragsdefizit in den gesetzlichen Kassen (immer weniger Arbeitende müssen immer mehr Rentner finanzieren) macht klar, daß die gesetzliche Krankenversicherung erst am Beginn einer Reihe von einschneidenden Reformen steht.</li>
<li>Die privaten Versicherer honorieren ein gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten mit der Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen für die private Krankenversicherung, wenn keine Rechnungen eingereicht wurden. Einzelne Versicherer erhöhen sogar ihre Leistungen, wenn regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.</li>
<li>Schon in jungen Jahren sorgen die privat Versicherten für ihre im Alter steigenden Aufwendungen für Gesundheitsleistungen vor. Neben den Altersrückstellungen ist im Beitrag schon ab Versicherungsbeginn ein 10 %iger gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag enthalten, der dafür sorgt, die Beiträge für die private Krankenversicherung im Rentenalter stabil zu halten. Diese Regelung gilt seit 1.1.2000.</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Wer kann eine private Krankenversicherung wählen?</title>
		<link>http://www.versigate.de/wer-kann-eine-private-krankenversicherung-wahlen</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Apr 2009 17:52:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte – auch angestellte Ärzte und Zahnärzte), Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Studenten können eine private Krankenversicherung wählen. Für Selbständige, Freiberufler (auch freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte) sowie Beamte und Beamte auf Widerruf ist der Zutritt in die private Krankenversicherung – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens &#8211; generell offen. Gleiches gilt für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte – auch angestellte Ärzte und Zahnärzte), Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Studenten können eine private Krankenversicherung wählen.</p>
<p><strong>Für Selbständige, Freiberufler (auch freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte) sowie Beamte und Beamte auf Widerruf </strong>ist der Zutritt in die private Krankenversicherung – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens &#8211; generell offen. Gleiches gilt für den gesamten Personenkreis mit Beihilfeanspruch, wie z.B. Familienangehörige von Berufssoldaten, beihilfeberechtigte Ehepartner und Kinder, Angestellte mit Beihilfeanspruch.</p>
<p><strong>Arbeiter und Angestellte sowie angestellte Ärzte und Zahnärzte</strong> hingegen können eine private Krankenversicherung nur dann wählen, wenn ihr jährliches Brutto-Einkommen während der letzten 3 Kalenderjahre die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überstieg. Im Jahr 2009 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 Euro Jahreseinkommen bzw. 4.050 Euro Monatseinkommen bei 12 Gehältern.</p>
<blockquote><p><strong>Beispiel</strong>: Das Jahres-Bruttoeinkommen eines Angestellter, der sich im Jahr 2009 privat versichern möchte, muss demzufolge die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze der letzten 3 Jahre überschritten haben:</p>
<p>2008:  48.150 Euro jährlich,<br />
2007:  47.700 Euro jährlich,<br />
2006:  47.250 Euro jährlich.</p></blockquote>
<p>Zum anrechenbaren Brutto-Einkommen zählen alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, so auch das 13. Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen. Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt jeweils zum 01.01. eines Jahres.</p>
<p><strong>Abweichende Verdienstgrenze für seit 2002 privat Versicherte</strong></p>
<p>Abweichend von der vorgenannten Regelung existiert für Angestellte und Arbeitnehmer (auch für angestellte Ärzte und Zahnärzte), die bereits am 31.12.2002 Vollversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten, seit 2003 jeweils eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bemessungsgrenze). Für diesen Personenkreis liegt die Bemessungsgrenze im Jahr 2009 bei einem jährlichen Brutto-Einkommen von 44.100 Euro. Das ist gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2009.</p>
<p><strong>Arbeitnehmer</strong>, deren Einkommen während der letzten 3 Kalenderjahre nicht ununterbrochen über der Versicherungspflichtgrenze lag, können Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz durch eine private Zusatzversicherung ergänzen.</p>
<p>Für <strong>Studenten</strong> endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse spätestens nach 14 Semestern bzw. nach Beendigung des 30. Lebensjahres. Dann haben sie die Wahl, sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Studenten, die während der gesamten Studienzeit eine private Krankenversicherung bevorzugen, können sich vor Studienbeginn von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.</p>
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