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	<title>VersiGate &#187; Wiki</title>
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	<description>Private Krankenversicherung Vergleich</description>
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		<title>Personen ohne Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 10:48:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 sichergestellt, dass es in Deutschland keine Personen ohne Krankenversicherung mehr gibt. Durch die darin festgeschriebene Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, sollen erstmals alle deutschen Bürger eine Krankenversicherung haben. Für Personen, die in 2007 ohne Krankenversicherung waren und der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 sichergestellt, dass es in Deutschland keine Personen ohne Krankenversicherung mehr gibt. Durch die darin festgeschriebene Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, sollen erstmals alle deutschen Bürger eine Krankenversicherung haben.</p>
<p>Für Personen, die in 2007 ohne Krankenversicherung waren und der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind – was im Regelfall dann zutrifft, wenn sie zuletzt gesetzlich versichert waren – gilt bereits seit 01.04.2007 die Pflicht zur Versicherung.</p>
<p>Hingegen besteht für Personen ohne Krankenversicherung, die dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, weil sie zuletzt privat versichert waren, die Pflicht zur Versicherung erst seit dem 01.01.2009. Für Personen, die ab 01.02.2009 noch immer ohne Krankenversicherung sind, werden konsequent Strafbeiträge erhoben.</p>
<blockquote><p><strong>Wichtig</strong>: Die Höhe der Strafbeiträge steigt Monat für Monat an  – deshalb ist schnelles Handeln für Personen ohne Krankenversicherung besonders wichtig!</p></blockquote>
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		<title>Versicherungsbestätigung</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:32:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbestätigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Krankenversicherer stellt dem Antragsteller auf private Krankenversicherung nach abgeschlossener Antragsprüfung eine Versicherungsbestätigung aus. Hierin wird dem Antragsteller bestätigt, dass ab dem gewählten Beginn-Datum für ihn Versicherungsschutz besteht. Diese Versicherungsbestätigung muss der Versicherte noch vor Beginn seiner neuen privaten Krankenversicherung dem „alten“ Versicherer vorlegen – entweder seiner gesetzlichen Krankenkasse, wenn er zuletzt gesetzlich versichert war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Krankenversicherer stellt dem Antragsteller auf private Krankenversicherung nach abgeschlossener Antragsprüfung eine Versicherungsbestätigung aus. Hierin wird dem Antragsteller bestätigt, dass ab dem gewählten Beginn-Datum für ihn Versicherungsschutz besteht. Diese Versicherungsbestätigung muss der Versicherte noch vor Beginn seiner neuen privaten Krankenversicherung dem „alten“ Versicherer vorlegen – entweder seiner gesetzlichen Krankenkasse, wenn er zuletzt gesetzlich versichert war oder seiner bisherigen privaten Krankenversicherung, wenn er bereits privat versichert war.</p>
<p><strong>Wird die Versicherungsbestätigung dem Vorversicherer nicht innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt, ist die Kündigung unwirksam. </strong></p>
<blockquote><p><strong>Beispiel</strong>: Ein freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer kündigt seine Krankenversicherung im Juni eines Jahres zum 01.09. des gleichen Jahres und wechselt in die private Krankenversicherung. Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer seiner gesetzlichen Krankenkasse bis zum 31.08. die Versicherungsbestätigung seiner neuen Krankenversicherung zusendet.</p></blockquote>
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		<title>Garantierte Pauschalleistung</title>
		<link>http://www.versigate.de/garantierte-pauschalleistung</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:24:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Garantierte Pauschalleistung]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die garantierte Pauschalleistung ist eine besondere Form der Rückerstattung von Beiträgen, wenn der Versicherte für seine private Krankenversicherung während eines Jahres keine Rechnungen eingereicht hat. Die Höhe für die garantierte Pauschalleistung kann entweder für alle Versicherten einen festen Betrag fixiert werden oder bemisst sich an mehreren Monatsbeiträgen des Versicherten. Im Gegensatz zur üblichen Beitragsrückerstattung, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die garantierte Pauschalleistung ist eine besondere Form der Rückerstattung von Beiträgen, wenn der Versicherte für seine private Krankenversicherung während eines Jahres keine Rechnungen eingereicht hat. Die Höhe für die garantierte Pauschalleistung kann entweder für alle Versicherten einen festen Betrag fixiert werden oder bemisst sich an mehreren Monatsbeiträgen des Versicherten.</p>
<p>Im Gegensatz zur üblichen Beitragsrückerstattung, die bei den meisten Versicherern gezahlt wird, wenn während eines bestimmten Zeitraumes keine Rechnungen eingereicht wurden, ist die Pauschalleistung während der ganzen Vertragslaufzeit in gleicher Höhe garantiert – die „normale“ Beitragsrückerstattung jedoch nicht.</p>
<p>Je nach Tarif, wird die garantierte Pauschalleistung auch dann an den privat Versicherten ausgezahlt, wenn dieser lediglich Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Erstattung eingereicht hat.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Annahmebestätigung</title>
		<link>http://www.versigate.de/annahmebestaetigung</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:04:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Annahmebestätigung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Zustandekommen des Versicherungsvertrages erhält der Antragsteller eine verbindliche Annahmebestätigung für seine private Krankenversicherung. Mit dieser Bestätigung hat der Antragsteller bereits Versicherungsschutz ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Wichtig: Bis zum Erhalt der Annahmebestätigung muss der Versicherte alle seit Stellung des Antrages auf private Krankenversicherung erfolgten Behandlungen sowie aufgetretenen Erkrankungen und Beschwerden beim Versicherer nachmelden. Ab Erhalt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Zustandekommen des Versicherungsvertrages erhält der Antragsteller eine verbindliche Annahmebestätigung für seine private Krankenversicherung. Mit dieser Bestätigung hat der Antragsteller bereits Versicherungsschutz ab dem beantragten Versicherungsbeginn.</p>
<blockquote><p><strong>Wichtig</strong>: Bis zum Erhalt der Annahmebestätigung muss der Versicherte alle seit Stellung des Antrages auf private Krankenversicherung erfolgten Behandlungen sowie aufgetretenen Erkrankungen und Beschwerden beim Versicherer nachmelden.</p></blockquote>
<p>Ab Erhalt der schriftlichen Annahmebestätigung entfällt diese Nachmeldepflicht des Versicherten. Demzufolge können Erkrankungen bzw. Behandlungen, die zwischen dem Eingang der schriftlichen Annahmebestätigung und dem Versicherungsbeginn auftreten, weder eine Erhöhung des Beitrages für die private Krankenversicherung bewirken, noch den Versicherungsschutz gefährden.</p>
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		<title>Wartezeiten in der privaten Pflegepflichtversicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Apr 2009 07:47:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegepflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[private Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wartezeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland besteht die Pflicht zur Pflegeversicherung. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind in der Regel beim gleichen Versicherer pflegeversichert. In der privaten Pflegepflichtversicherung wurden seit dem 01.01.1996 gestaffelte Wartezeiten eingeführt. Die Wartezeit, während der keine Leistungspflicht besteht, beträgt für Verträge ab dem 01.01.1996 1 Jahr, ab dem 01.01.1997 2 Jahre, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland besteht die Pflicht zur Pflegeversicherung. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind in der Regel beim gleichen Versicherer pflegeversichert. </p>
<p>In der privaten Pflegepflichtversicherung wurden seit dem 01.01.1996 gestaffelte Wartezeiten eingeführt. Die Wartezeit, während der keine Leistungspflicht besteht, beträgt für Verträge ab dem 01.01.1996 1 Jahr, ab dem 01.01.1997 2 Jahre, ab dem 01.01.1998 3 Jahre, ab dem 01.01.1999 4 Jahre und ab dem 01.01.2000 5 Jahre. Von der Wartezeit sind jedoch nur Versicherte betroffen, für die bisher kein Versicherungsschutz bestand, z.B. für Ausländer, die nach Deutschland kommen und hier der Versicherungspflicht unterliegen. </p>
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		<title>Private Krankenzusatzversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 09:45:50 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Krankenzusatzversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Zusatzversicherung ist die Lösung für Arbeitnehmer, die keine private Vollkrankenversicherung wählen können, weil ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, die jedoch nicht auf die Leistungen eines Privatpatienten verzichten möchten. Die Ergänzungstarife ermöglichen neben der Erstattung für die privatärztliche Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer auch eine freie Wahl des Krankenhauses. Darüber hinaus stocken sie bestimmte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Zusatzversicherung ist die Lösung für Arbeitnehmer, die keine private Vollkrankenversicherung wählen können, weil ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, die jedoch nicht auf die Leistungen eines Privatpatienten verzichten möchten.</p>
<p>Die Ergänzungstarife ermöglichen neben der Erstattung für die privatärztliche Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer auch eine freie Wahl des Krankenhauses. Darüber hinaus stocken sie bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf. Sie zahlen Zuschüsse zu den Kosten für Zahnersatz, Brillen und Heilpraktikerleistungen.</p>
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		<title>Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 09:45:04 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wartezeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten zu Beginn der privaten Krankenversicherung. Für Versicherungsfälle (Erkrankungen), die während der Wartezeit auftreten, wird erst nach Ablauf der Wartezeiten geleistet. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die besondere Wartezeit (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie) 8 Monate. Erlass der Wartezeiten Die Krankenversicherer verzichten auf die Wartezeiten, sofern ein lückenloser Übertritt aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten zu Beginn der privaten Krankenversicherung. Für Versicherungsfälle (Erkrankungen), die während der Wartezeit auftreten, wird erst nach Ablauf der Wartezeiten geleistet.</p>
<p>Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die besondere Wartezeit (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie) 8 Monate.</p>
<p><strong>Erlass der Wartezeiten</strong></p>
<p>Die Krankenversicherer verzichten auf die Wartezeiten, sofern ein lückenloser Übertritt aus einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer anderen deutschen privaten Krankenversicherung besteht. Darüber hinaus entfällt die allgemeine Wartezeit bei Unfällen grundsätzlich – auch wenn keine lückenlose Vorversicherung besteht. Allgemeine und besondere Wartezeiten können vom Versicherer bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erlassen werden.</p>
<p><strong>Keine Wartezeiten bei Kindernachversicherung</strong></p>
<p>Für Neugeborene entfallen die allgemeinen und besonderen Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung, wenn für sie innerhalb von 2 Monaten ab Geburt, rückwirkend zum Geburtstermin Versicherungsschutz beantragt wird und für ein Elternteil beim selben Versicherer seit mindestens 3 Monaten ein gleichwertiger Versicherungsschutz besteht. Bei der so genannten Kindernachversicherung von Neugeborenen entfällt die Gesundheitsprüfung.</p>
<p><strong>Wartezeiterlass bei Eheschließung</strong></p>
<p>Im Rahmen der so genannten Ehegatten-Nachversicherung entfallen die allgemeinen Wartezeiten für den Ehegatten einer seit mindestens 3 Monaten beim selben Unternehmen versicherten Person, sofern für den Ehepartner innerhalb von 2 Monaten nach Eheschließung ein gleichwertiger Versicherungsschutz beantragt wird.</p>
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		<title>Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 09:43:54 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflichtgrenze]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Jahr 2009 liegt die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung bei 48.600 Euro Brutto-Jahreseinkommen. Die Grenze zwischen gesetzlicher Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit wird als Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bezeichnet. Die Höhe ist die für den Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung maßgebliche Einkommensgrenze: Arbeitnehmer und Angestellte können sich erst dann privat versichern, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Jahr 2009 liegt die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung bei 48.600 Euro Brutto-Jahreseinkommen. </strong></p>
<p>Die Grenze zwischen gesetzlicher Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit wird als Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bezeichnet. Die Höhe ist die für den Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung maßgebliche Einkommensgrenze:</p>
<p>Arbeitnehmer und Angestellte können sich erst dann privat versichern, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten hat und voraussichtlich im aktuellen Kalenderjahr ebenfalls diese Einkommensgrenze überschreiten wird.</p>
<p><strong>Besondere Einkommensgrenze für Bestandsversicherte:<br />
</strong><br />
Für Arbeitnehmer und Angestellte, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private  Krankenversicherung hatten, gilt eine abweichende Höhe, die als besondere Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird.<br />
<strong><br />
Die besondere Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2009  44.100 Euro Brutto-Jahreseinkommen. </strong></p>
<p>Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze, die häufig auch nur als Einkommensgrenze zur Krankenversicherung bezeichnet wird, darf jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Die Höhe dieser beiden Grenzen war bis zum Jahre 2002 identisch und wird deshalb häufig verwechselt.</p>
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		<title>Versicherungspflicht in der Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 09:42:49 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Versicherungspflicht endet zum Ende des Kalenderjahres, in dem erstmalig die die Jahresarbeitsentgeltgrenze &#8211; auch Versicherungspflichtgrenze genannt &#8211; durch den Arbeitnehmer überschritten wird, sofern auch die Versicherungspflichtgrenze des Folgejahres überschritten wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Versicherungspflicht endet zum Ende des Kalenderjahres, in dem erstmalig die die Jahresarbeitsentgeltgrenze &#8211; auch Versicherungspflichtgrenze genannt &#8211; durch den Arbeitnehmer überschritten wird, sofern auch die Versicherungspflichtgrenze des Folgejahres überschritten wird.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 09:41:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wiki]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeiter und Angestellte sind unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Von diesen Grundsätzen gibt es Ausnahmen. So sind Arbeitnehmer bzw. Angestellte in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sie haben dann die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeiter und Angestellte sind unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Von diesen Grundsätzen gibt es Ausnahmen.</p>
<p>So sind Arbeitnehmer bzw. Angestellte in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sie haben dann die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder den Wechsel in die private Krankenversicherung.</p>
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