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Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung


Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird oft auch als Versicherungspflichtgrenze oder Pflichtversicherungsgrenze bezeichnet und stellt die für den Eintritt in die private Krankenversicherung maßgebliche Verdienstgrenze dar.

Arbeitnehmer, deren Brutto-Einkommen während des letzten Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat und voraussichtlich auch im aktuellen Kalenderjahr diese Grenze überschreiten wird, können ab dem 01.01. in die private Krankenversicherung wechseln. Die Grenze wird zum 01.01. eines jeden Jahres vom Gesetzgeber angepasst.

Im Jahr 2013 gelten folgende Beträge für die Jahresarbeitsentgeltgrenze:

Jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze: 52.200 Euro bzw.
Jahresarbeitsentgeltgrenze / Monat: 4.350 Euro

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze:

Abweichend vom vorgenannten existiert eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Hier liegt die Grenze bei einem jährlichen Brutto-Einkommen in Höhe von 47.250 Euro.

Arbeitgeber überprüft Brutto-Jahreseinkommen

Zu Beginn eines jeden Jahres überprüft der Arbeitgeber anhand des Einkommens, ob bei seinen Angestellten noch die gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Hierfür wird das anrechenbare Brutto-Einkommen (Jahresarbeitsentgelt) des letzten Kalenderjahres herangezogen. Übersteigt es die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Vorjahres, endet ab dem folgenden Jahresbeginn die gesetzliche Versicherungspflicht und der Angestellte kann in die private Krankenversicherung seiner Wahl wechseln oder alternativ als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.


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