Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird oft auch als Versicherungspflichtgrenze oder Pflichtversicherungsgrenze bezeichnet und stellt die für den Eintritt in die private Krankenversicherung maßgebliche Verdienstgrenze dar: Arbeitnehmer, deren Brutto-Einkommen in den letzten 3 Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat und voraussichtlich auch im aktuellen Kalenderjahr diese Grenze überschreiten wird, können in die private Krankenversicherung wechseln. Die Grenze wird zum 01.01. eines jeden Jahres vom Gesetzgeber angepasst.
Im Jahr 2009 gelten folgende Beträge für die Jahresarbeitsentgeltgrenze:
Jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600,00 Euro bzw.
Jahresarbeitsentgeltgrenze / Monat bei 12 Gehältern 4.050,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze / Monat bei 13 Gehältern 3.738,46 Euro
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009:
Abweichend vom vorgenannten existiert eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Hier liegt die Grenze bei einem jährlichen Brutto-Einkommen in Höhe von 44.100 Euro.
Arbeitgeber überprüft Brutto-Jahreseinkommen
Zu Beginn eines jeden Jahres überprüft der Arbeitgeber anhand des Einkommens, ob bei seinen Angestellten noch die gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Hierfür wird das anrechenbare Brutto-Einkommen (Jahresarbeitsentgelt) der letzten 3 Kalenderjahre herangezogen. Übersteigt es die jeweils in den voraus gegangenen Jahren geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von:
48.150 Euro in 2008 und
47.700 Euro in 2007 und
47.250 Euro in 2006,
endet ab Jahresbeginn 2009 die gesetzliche Versicherungspflicht und der Angestellte kann in die private Krankenversicherung seiner Wahl wechseln oder alternativ als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
