Nein. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn der Versicherte bei Vertragsabschluß falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht hat, wie z. B. Krankheiten verschwiegen.
Nein. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn der Versicherte bei Vertragsabschluß falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht hat, wie z. B. Krankheiten verschwiegen.