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Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung


Ist das “Risiko” eines Versicherten durch Vorerkrankungen erhöht, kann die Versicherungsgesellschaft die Annahme des Antrages von besonderen Bedingungen abhängig machen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Risikozuschlag (Zuschlag zum Beitrag)
  • Leistungsausschluß
  • Leistungseinschränkung

Ist eine dieser Maßnahmen erforderlich, kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn der Kunde eine entsprechende Nacherklärung unterschreibt.



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