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Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung


Arbeiter und Angestellte sind unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Von diesen Grundsätzen gibt es Ausnahmen.

So sind Arbeitnehmer bzw. Angestellte in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sie haben dann die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder den Wechsel in die private Krankenversicherung.


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