Die Versicherungspflichtgrenze (welche auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird) ist das jährliche Brutto-Einkommen, bis zu dem die Pflicht zu gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Grenze ist seit 2003 nicht mehr identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Versicherungspflichtgrenze 2009 beträgt:
48.600 Euro
Für Versicherte, die sich vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert haben, beträgt die Versicherungspflichtgrenze 2009:
44.100 Euro

Manchmal frage ich mich, ob es überhaupt noch einen Zusammenhang zwischen solchen Regelungen und der normalen Einkommensentwicklung gibt. Wer bitte verdient denn auf diesem Niveau jedes Jahr noch ein paar Hunderter mehr.
Bei uns wurden wegen der Finanzkrise alle Führungskräfte zurückgestuft und die Boni gestrichen. Da sieht es erstmal wieder schlecht aus mit dem Wechsel in die Private.
In Zeiten der Finanzkrise ist es sicher nicht ganz so einfach, die Gehaltsgrenzen für die private Krankenversicherung zu erreichen.
Das ist aber auch positiv. So bleiben einige “Gutverdiener” noch ein paar Jahre länger im gesetzlichen Krankenversicherungssystem und stärken die Solidargemeinschaft.