Im Jahr 2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung bei 49.500 Euro Brutto-Jahreseinkommen.
Die Grenze zwischen gesetzlicher Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit wird als Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bezeichnet. Die Höhe ist die für den Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung maßgebliche Einkommensgrenze:
Arbeitnehmer und Angestellte können sich erst dann privat versichern, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten hat und voraussichtlich im aktuellen Kalenderjahr ebenfalls diese Einkommensgrenze überschreiten wird.
Besondere Einkommensgrenze für Bestandsversicherte:
Für Arbeitnehmer und Angestellte, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten, gilt eine abweichende Höhe, die als besondere Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird.
Die besondere Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2011 44.550 Euro Brutto-Jahreseinkommen.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze, die häufig auch nur als Einkommensgrenze zur Krankenversicherung bezeichnet wird, darf jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Die Höhe dieser beiden Grenzen war bis zum Jahre 2002 identisch und wird deshalb häufig verwechselt.
