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Welche Grenze ist für den Wechsel in die private Krankenversicherung maßgeblich?


Die einzig relevante Grenze für Arbeitnehmer und Angestellte beim Wechsel in eine private Krankenversicherung ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wird häufig auch Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Um den Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen zu können, müssen Arbeitnehmer und Angestellte mit ihrem Einkommen mindestens während der letzten 3 Jahre über dieser Grenze liegen.

Selbständig und freiberuflich Tätige sind an keine Grenze gebunden – sie können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.



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