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Wie wichtig ist ein Krankentagegeld?


Das Krankentagegeld dient zur finanziellen Absicherung bei Verdienstausfall. Es wird nach einer vorher festgelegten Karenzzeit für jeden Krankheitstag gezahlt.

Für den Abschluß des Krankentagegeldes sind folgende Entscheidungen zu treffen:

1. Wie hoch soll der versicherte Tagessatz sein?

  • Ihr gewünschter Tagessatz darf jedoch nicht höher sein, als Ihr Nettoeinkommen (laut Einkommenssteuernachweis)
  • Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung

2. Nach welcher Karenzzeit soll das Krankentagegeld gezahlt werden?

  • Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können sich erst ab dem 43. Tag versichern, da bis dahin die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers läuft.
  • Als Selbständiger können Sie beliebig eine kürzere Karenzzeit wählen

Selbständige und Freiberufler sollten genau überlegen, wie viele Tage ohne Einkommen sie verkraften können. Wird ein „falsches“ Krankentagegeld (zu wenig, zu spät) gewählt oder fehlt es völlig, kann dies bei längerer Krankheit zu einer existenzbedrohenden Notlage führen.

Generell gilt: Je früher die Zahlung des Krankentagegeldes einsetzt, desto höher der Beitrag. Wählen Sie daher keine zu zeitige Zahlung – möglichst erst ab 22. oder 29. Tag.

Sinnvoll kann es auch sein, das Krankentagegeld gestaffelt zu vereinbaren, z. B. 50 Euro ab 15. Krankheitstag und weitere 20 Euro ab 29. Tag.

Bei der Annahme des Krankentagegeldes haben viele Versicherer einschränkende Bestimmungen. So gibt es Berufe, für die gar kein oder nur ein begrenztes Krankentagegeld bzw. erst nach einer sehr langen Karenzzeit vereinbart werden kann. Darüber hinaus gibt es auch spezielle (günstigere) Tarife für Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte.

Es ist ratsam, das Krankentagegeld und den Krankenvollversicherungstarif bei der gleichen Gesellschaft abzusichern. Wird das Krankentagegeld bei einer anderen Gesellschaft separat versichert, verzichtet der Versicherer nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen auf das ordentliche Kündigungsrecht. So kann der Versicherer in den ersten drei Jahren den Vertrag von sich aus beenden. Von diesem Recht wird er hauptsächlich nach Leistungsfällen Gebrauch machen.

Im Falle der gemeinsamen Versicherung des Krankentagegeldes und der Vollversicherung verzichtet der Versicherer auch bei den Selbständigen auf das Kündigungsrecht, bei Angestellten muß er dies entsprechend den Musterbedingungen sowieso.


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