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Arbeitgeberbescheinigung über eine private Krankenversicherung


Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag. Dazu ist ein Nachweis des privaten Versicherers erforderlich. In dieser Bescheinigung wird die Höhe des Beitrags ausgewiesen.

Das muss die Bescheinigung enthalten

Außerdem geht daraus hervor, daß der private Versicherungsschutz Leistungen beinhaltet, die in ihrer Art denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die Bescheinigung muß auch einen Nachweis darüber enthalten, daß der Versicherer einen Standardtarif (ST) anbietet.

Darüber hinaus muß der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung seines privaten Versicherers über den tatsächlich gezahlten Krankenversicherungsbeitrag einreichen, um den Arbeitgeberzuschuß zu erhalten.


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