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Risikoprüfung in der privaten Krankenversicherung


Ist das „Risiko“ eines Versicherten durch Vorerkrankungen erhöht, kann die Versicherungsgesellschaft die Annahme des Antrages von besonderen Bedingungen abhängig mache oder ablehnen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Risikozuschlag (Zuschlag zum Beitrag)
  • Leistungsausschluß
  • Leistungseinschränkung

Ist eine dieser Maßnahmen erforderlich, kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn der Kunde eine entsprechende Nacherklärung unterschreibt.


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