Ist das „Risiko“ eines Versicherten durch Vorerkrankungen erhöht, kann die Versicherungsgesellschaft die Annahme des Antrages von besonderen Bedingungen abhängig mache oder ablehnen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
- Risikozuschlag (Zuschlag zum Beitrag)
- Leistungsausschluß
- Leistungseinschränkung
Ist eine dieser Maßnahmen erforderlich, kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn der Kunde eine entsprechende Nacherklärung unterschreibt.