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Private Krankenversicherung: Krankenhaustagegeld nur im Ausnahmefall absichern


Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus an den Versicherten gezahlt. Da privat Versicherte zur Absicherung von Verdienstausfall bei Krankheit in der Regel ein Krankentagegeld versichert haben, wird dieses auch beim Aufenthalt im Krankenhaus gezahlt. Da dem privat Versicherten im Gegensatz zum gesetzlich Versicherten im Krankenhaus keine zusätzlichen Kosten entstehen, ist eine Krankenhaustagegeld-Versicherung nicht zwingend notwendig. Der Verzicht auf das Krankenhaustagegeld führt zur Beitragsersparnis.

Für wen ein Krankenhaustagegeld wichtig ist

Ein Krankenhaustagegeld ist für Personen empfehlenswert, denen während eines Krankenhausaufenthaltes zusätzliche Kosten entstehen, z. B. für die Betreuung der eigenen Kinder – sowie für Personen, die kein Krankentagegeld abgesichert haben.


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