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Krankentagegeld: Wie wichtig ist es?


Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung sollte im Regelfall auch ein Krankentagegeld mitversichert werden. Dieses dient zur Absicherung gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Das Krankentagegeld wird von der privaten Krankenversicherung ab einem vorher vereinbarten Zeitpunkt einer andauernden Krankheit gezahlt. Die Höhe des Tagessatzes ist begrenzt auf das auf den Tag umgerechnete Nettoeinkommen. Bei Selbständigen und Freiberuflern dienen in der Regel 80% des Einkommens als Berechnungsbasis. Das Krankentagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ist Verzicht auf die Absicherung von Krankentagegeld möglich bzw. sinnvoll?

Arbeitnehmer und Angestellte müssen ihre private Krankenversicherung um eine Absicherung für Krankentagegeld ergänzen. In der Regel erhalten Arbeitnehmer und Angestellte im Falle von Krankheit für die Dauer von 6 Wochen die Fortzahlung ihres Lohnes bzw. Gehaltes vom Arbeitgeber. Danach beginnt die private Versicherung mit der Zahlung des Krankentagegeldes in Höhe des vereinbarten Tagessatzes, z.B. 100 Euro täglich ab dem 43. Tag der Krankheit.

Selbständige und Freiberufler, die über ausreichend finanzielle Rücklagen oder anderweitige Absicherungen gegen Verdienstausfall verfügen, können auch eine private Krankenversicherung ohne Krankentagegeld wählen. Doch den Verzicht auf eine Krankentagegeldversicherung sollte sich Jeder sehr genau überlegen, denn Aufwendungen für Krankheitskosten – zu denen auch die Kosten für Unfälle gehören – können im Einzelfall sogar im höheren 5-stelligen Euro-Bereich liegen.

Deshalb gilt die Empfehlung, eine Krankentagegeldversicherung grundsätzlich in die private Krankenversicherung mit einzuschließen.

Sonderfall: Arbeitsvertrag mit längerer Gehaltsfortzahlung als 6 Wochen

Im Einzelfall können Angestellte in Führungspositionen mit ihrem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung darüber haben, dass sie bei Krankheit beispielsweise eine Weiterzahlung ihres Gehalts vom Arbeitgeber über 12 Wochen, ein halbes Jahr oder sogar 1 Jahr erhalten. In diesen Fällen wird bereits im Vertrag für die private Krankenversicherung vereinbart, dass die Krankentagegeld-Zahlung zu dem entsprechend späteren Zeitpunkt beginnt, wodurch ein sehr geringer Beitrag für den Krankentagegeld-Tarif erzielt werden kann.

Die private Krankenversicherung bietet hierfür spezielle Krankentagegeld-Tarife mit höherer Karenzzeit an. Bei 12 Wochen Gehaltsfortzahlung wählen Angestellte ein Krankentagegeld ab dem 85. Tag, bei einem halben Jahr Gehaltsfortzahlung wählen sie ein Tagegeld ab dem 183. Tag und bei Fortzahlung des Gehalts bis zu einem Jahr der Krankheit wählen Angestellte ein Krankentagegeld ab dem 365. Tag.

Risiko: Nachträgliche Versicherung von Krankentagegeld bei Selbständigen

Zwar können Selbständige und Freiberufler auch zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Versicherungsschutz um ein Krankentagegeld ergänzen, dann jedoch nur nach erneuter Gesundheitsprüfung. Sollte dann bereits eine Erkrankung vorliegen, ist die nachträgliche Versicherung eines solchen Tagegeldes entweder gar nicht mehr möglich oder evtl. nur gegen hohen Beitragszuschlag. Deshalb empfiehlt es sich, von vornherein einen Krankentagegeld-Tarif in die private Krankenversicherung mit einzuschließen.

Auch empfehlenswert: Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte

Zwar erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bei längerer Krankheit ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse gezahlt, dies jedoch ist deutlich geringer als das Nettoeinkommen. Somit empfiehlt sich auch für gesetzlich Versicherte die Aufstockung ihres Krankengeldes mit einer privaten Krankentagegeldversicherung.

Fazit: Ob Sie nun Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind – das Krankentagegeld ist ein wichtiges Thema. Für gesetzlich Versicherte ist eine Krankentagegeldversicherung empfehlenswert, doch für privat versicherte Personen sogar notwendig, um bei länger andauernder Krankheit in keine Existenz bedrohende Notlage zur geraten.


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