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Was zählt zum anrechenbaren Einkommen für die PKV?


Bei der Überprüfung des Einkommens von Arbeitnehmern und Angestellten, ob deren gesetzliche Versicherungspflicht endet und sie sich somit privat versichern können, zählen folgende Einkommensbestandteile zum anrechenbaren regelmäßigen Einkommen: Gehalt, Lohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Pauschalen für Bereitschaftsdienste (im Gesundheitswesen) und Nutzung eines Dienstwagens sowie vermögenswirksame Leistungen.


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