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Ambulante Behandlung in der privaten Krankenversicherung


Als ambulante Behandlung gilt die vom Arzt in seiner Praxis, im Krankenhaus (dort nicht stationär) oder in der Wohnung des Patienten ausgeübte Heilbehandlung.

Diese besteht aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen und Sonderleistungen wie Injektionen, Laboruntersuchungen.

Die Tarife der privaten Versicherer für ambulante Behandlung umfassen auch die Kostenerstattung für

  • Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Verbandmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Entbindung, Fehlgeburt
  • Heilpraktikerleistungen

und teilweise auch die Kostenerstattung für

  • psychotherapeutische Behandlung
  • ambulante Kurbehandlung

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