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Arbeitslos: Die private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit


Private Krankenversicherung und arbeitslos – was nun?

Privatversicherte werden durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bei Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Krankenversicherung: Auch bei Arbeitslosigkeit versichert bleiben

Sie haben eine private Krankenversicherung und werden arbeitslos, möchten jedoch gerne privat versichert bleiben? Hierfür gibt es die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Voraussetzung dafür ist, daß Sie während der letzten 5 Jahre, bevor Sie arbeitslos wurden, nicht Mitglied in der gesetzlichen Kasse waren.

Bundesanstalt für Arbeit trägt Beiträge der Krankenversicherung

Während der ganzen Zeit, wo Sie arbeitslos sind, werden die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung und Pflegeversicherung dann von der Bundesanstalt für Arbeit getragen – und zwar bis zu der Höhe, die auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig würde.


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