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Arztwahl in der privaten Krankenversicherung


In der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Der Versicherte hat die freie Wahl unter den niedergelassenen und approbierten Ärzten und Zahnärzten – auch im Ausland -. Darüber hinaus dürfen Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, soweit die Versicherungsbedingungen dies vorsehen.

Ein Wechsel des Behandlers ist jederzeit ohne Überweisung möglich.


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