In der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Der Versicherte hat die freie Wahl unter den niedergelassenen und approbierten Ärzten und Zahnärzten – auch im Ausland -. Darüber hinaus dürfen Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, soweit die Versicherungsbedingungen dies vorsehen.
Ein Wechsel des Behandlers ist jederzeit ohne Überweisung möglich.