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Rückkehrer durch Pflicht zur Krankenversicherung


Die neue Pflicht zur Krankenversicherung bietet allen Einwohnern Deutschlands die Möglichkeit – jedoch auch die gesetzliche Pflicht – Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein.

Für Personen ohne Krankenversicherung, die zuletzt privat versichert waren, gilt seit 01.01.2009 die Pflicht zur Absicherung in einer privaten Krankenversicherung – für zuletzt gesetzlich versicherte Personen besteht die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bereits seit dem 01.04.2007.

So sind im Rahmen der neuen Versicherungspflicht zur Krankenversicherung bis März 2009 bereits rund 160.000 ehemals Nicht-Versicherte in die Krankenversicherung zurückgekehrt – davon rund 24.000 Personen in eine private Krankenversicherung und ca. 136.000 Versicherte in eine gesetzliche Krankenkasse.

Die Einführung der Pflicht zur Krankenversicherung für alle Bürger Deutschlands war einer der Schwerpunkte der Gesundheitsreform 2007.


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