cat-right

Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung


Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Antragstellung für die private Krankenversicherung alle Vorerkrankungen wahrheitsgetreu anzugeben. Werden Krankheiten verschwiegen, kann der Versicherer auch nach erfolgter Annahme des Vertrages das Versicherungsverhältnis kündigen.


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: