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Wartezeiten in der privaten Pflegepflichtversicherung


Für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland besteht die Pflicht zur Pflegeversicherung. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind in der Regel beim gleichen Versicherer pflegeversichert.

In der privaten Pflegepflichtversicherung wurden seit dem 01.01.1996 gestaffelte Wartezeiten eingeführt. Die Wartezeit, während der keine Leistungspflicht besteht, beträgt für Verträge ab dem 01.01.1996 1 Jahr, ab dem 01.01.1997 2 Jahre, ab dem 01.01.1998 3 Jahre, ab dem 01.01.1999 4 Jahre und ab dem 01.01.2000 5 Jahre. Von der Wartezeit sind jedoch nur Versicherte betroffen, für die bisher kein Versicherungsschutz bestand, z.B. für Ausländer, die nach Deutschland kommen und hier der Versicherungspflicht unterliegen.


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