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Welche Grenze ist für den Wechsel in die private Krankenversicherung maßgeblich?


Die einzig relevante Einkommensgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte beim Wechsel in eine private Krankenversicherung ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wird häufig auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet.

Um den Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen zu können, müssen Arbeitnehmer und Angestellte mit ihrem Einkommen während eines Kalenderjahres die Grenze von 52.200 Euro überschritten haben, dann ist der Wechsel in die Private zum 01.01. des Folgejahres möglich. Ausnahme: Überschreitet der Angestellte durch einen Arbeitgeberwechsel die maßgebliche Einkommenshöhe (Hochrechnung des Gehaltes auf ein Jahreseinkommen) ab Beginn der neuen Tätigkeit, kann er sich sofort privat versichern.

Selbständig und freiberuflich Tätige sowie Beamte sind an keine Verdienstgrenze gebunden – sie können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.


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