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Private Krankenversicherung: Welche Kündigungsfristen muß ich beachten?


Kündigungsfrist private Krankenversicherung:

Die Kündigungsfrist für die private Krankenversicherung beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungs- oder Kalenderjahres.

Für die Kündigungsfrist des Krankentagegeldes können Ausnahmen bestehen. Die genauen Kündigungsfristen können Sie Ihrem Vertrag zur Krankenversicherung entnehmen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht für die private Krankenversicherung besteht bei jeder Beitragserhöhung.

Tipp: Wenn Sie Ihre Entscheidung für die private Krankenversicherung um die Jahreswende herum treffen, dann wählen Sie als Versicherungsbeginn vorteilhafter den 1. Dezember, da Sie ab 1. Januar des nächsten Jahres versicherungstechnisch bereits ein Jahr älter sind und somit höhere Beiträge zahlen.

Kündigungsfrist gesetzliche Krankenversicherung:

Freiwillig Versicherte können die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten zum Monatsende kündigen.

Diese Kündigungsfrist entfällt bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer, die verbeamtet werden, können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung wechseln. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die verbeamtet werden, können die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen und sich privat versichern.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer, die in diesem Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen haben, durch die sie über die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) gelangen, haben erstmalig zum 01.01. des Folgejahres die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Sie können die gesetzliche Kasse bis zu 14 Tagen rückwirkend zum 01.01. kündigen und in eine private Krankenversicherung wechseln.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben gesetzlich Versicherte, wenn ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht.


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