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Versicherungspflicht in der Krankenversicherung


Die Versicherungspflicht endet zum Ende des Kalenderjahres, in dem erstmalig die die Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – durch den Arbeitnehmer überschritten wird, sofern auch die Versicherungspflichtgrenze des Folgejahres überschritten wird.


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